die 25% (+Soli + Kirche) werden ggf. durch den eigenen Steuersatz ersetzt, wenn man dafür eine EKST-Erklärung macht.
Wie ist das aber, wenn man überhaupt sonst kein Einkommen hat?
Dann wäre der Einkommenssatz ja wohl 0%, also würde man die einbehaltene Abgeltungssteuer später vom Finanzamt zurückbekommen?
Servus,
das kommt drauf an.
Man kann aus Zinsen und Dividenden ja auch z.B. 200 k€ p.a. haben und sonst kein Einkommen. Dann ist der ESt-Satz von 25% überschritten.
Schöne Grüße
MM
aber nur, wenn man unter dem Grundfreibetrag liegt!
Und dann kann man auch eine Nichtveralnlagungsbescheinigung beantragen und hat 3 Jahre Ruhe!
E.
also präziser:
100.000 Euronen, spekulativ angelegt, können ca. 15.000 € p.a. bringen.
Davon werden ja die 25% + Soli + Kirche automatisch abgezogen.
Wenn MAN nun wirklich KEIN sonstiges Einkommen hat (außer eben den 100.000, von denen ja Abgeltungssteuer abgezogen wird), ist der persönliche Steuersatz wohl 0%.
Bekommt MAN also das was automatisch abgezogen wurde beim nächsten Jahressteuerausgleich vom Finanzamt zurück?
also als Resümee: wenn MAN „unter dem Grundfreibetrag“ liegt, bekommt MAN die Abgeltungssteuer zurück.
Wenn MAN 0 Einkommen hat, liegt MAN wohl sicher „unter dem Grundfreibetrag“ (oder nicht?) - dann bekommt man das was automatisch abgezogen wurde (25% + Soli + Kirche) beim nächsten Steuerausgleich vom Finanzamt voll zurück, sodass MAN im Endeffekt GAR NICHTS an Steuern bezahlt?
Klingt zu schön um wahr zu sein!
Oder tut sich hier eine „Gesetzeslücke“ auf ***grins***
also als Resümee: wenn MAN „unter dem Grundfreibetrag“ liegt,
bekommt MAN die Abgeltungssteuer zurück.
Wenn man unter Berücksichtigung der Zinsen nicht den Grundfreibetrag überschreitet…
Wenn MAN 0 Einkommen hat, liegt MAN wohl sicher „unter dem
Grundfreibetrag“ (oder nicht?)
Wenn man unter Berücksichtigung der Zinsen nicht den Grundfreibetrag überschreitet…
- dann bekommt man das was
automatisch abgezogen wurde (25% + Soli + Kirche) beim
nächsten Steuerausgleich vom Finanzamt voll zurück, sodass MAN
im Endeffekt GAR NICHTS an Steuern bezahlt?
Wenn man unter Berücksichtigung der Zinsen nicht den Grundfreibetrag überschreitet…
Klingt zu schön um wahr zu sein!
Oder tut sich hier eine „Gesetzeslücke“ auf ***grins***
Nö, wieso?
Wenn MAN nun wirklich KEIN sonstiges Einkommen hat (außer eben
den 100.000, von denen ja Abgeltungssteuer abgezogen wird),
ist der persönliche Steuersatz wohl 0%.
Eben nicht, weil man ja dann Stpfl Einkünfte von 15.000 € hat.
Bekommt MAN also das was automatisch abgezogen wurde beim
nächsten Jahressteuerausgleich vom Finanzamt zurück?
NEIN!!!
vielen Dank,
aber das klingt irgendwie so als ob ZINSEN (präziser: Aktien-/Spekulationsgewinne) zum Gesamteinkommen zählen.
Dabei werden doch extra die KAPITAL-Einkünfte von dem „normalen“ Einkünften getrennt (Anlage KAP).
Und AKTIENGEWINNE werden - wenn die Abgeltungssteuer mal abgezogen wurde - nicht NOCHMAL besteuert.
ist das nicht doppelt-gemoppelt?
Im genannten Exempel sind zwar 15.000 Euronen als Einkünfte angenommen, aber diese stammen aus Aktiengewinnen / Spekulationen,
und werden mit dem persönlichen Steuersatz behandelt, sofern dieser unter 25% ist.
Und bei den besipielhaften 15.000 Einkommen ist der doch fast = 0?
Also müsste es kräftig was zurück geben (vielleicht nicht alles, aber so viel, dass es weniges sind als die 25%)
*** jaja, doch schwieriger als ursprünglich gedacht ***
v.a. weil doch KAPITAL-Einkünfte (und das sind Aktiengewinne) von ANDEREN Einkünften getrennt behandelt werden
vielen Dank,
aber das klingt irgendwie so als ob ZINSEN (präziser:
Aktien-/Spekulationsgewinne) zum Gesamteinkommen zählen.
Tun sie auch.
Dabei werden doch extra die KAPITAL-Einkünfte von dem
„normalen“ Einkünften getrennt (Anlage KAP).
Es gibt für jedev Einkunftsart eine eigene Anlage…
Und AKTIENGEWINNE werden - wenn die Abgeltungssteuer mal
abgezogen wurde - nicht NOCHMAL besteuert.
Doch, wenn man dies beantragt, weil man die Versteuerung mit dem pers. Steuersatz will!
DANKE!
Servus,
je nach Höhe der Sonderausgaben liegt in diesem Fall der ESt-Satz bei Alleinstehenden in der Gegend von 5 Prozent, wohl etwas darüber.
Die Differenz zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer wird bei Veranlagung erstattet.
Schöne Grüße
MM