folgender Fall: Herr x ist Student und hat ca. 100.000 € vererbt bekommen, die er zu 5,25 % anlegen will.
Nach Abzug Freibetrag 801 € müsste er ja auf die Zinsen Abgeltungssteuer zahlen.
Kann er eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen? wenn ja - wie und wo?
Wenn Herr X Azubi ist, mit monatl. Gehalt 600 € - wie sieht es hie aus? - wo liegen die Einkommensgrenzen?
Hallo, hier mal ein anderer anzunehmenden Fall, wie verhält es sich da mit der Abgeltungssteuer und der NV-bescheinigung:
Herr X (35) bekommt kein Hartz IV (will nicht!) oder Stütze von der Arbeitsagentur (kein Anspruch), er bekommt aber Pflegegeld in Höhe von 120 euro und wird mit 350 Euro von Angehörigen unterstützt.
Wenn man die beiden Einnahmen zusammenrechnet, dann hat Herr X monatliche Einnahmen von 470,00 Euro.
Das steuerfreie Existenzminimum beträgt aktuell 7664,00 Euro (macht im Monat 638,67 Euro).
Zieht man von den 638,67 Euro die 470,00 Euro an Einnahmen ab, dann müßte Herr X 168,67 Euro im Monat an Zinserträgen, Aktiengewinnen
abgeltungssteuerfrei „hinzuverdienen“ dürfen, also im Jahr 2024,04 Euro (168,67 Euro x 12 Monate).
Kann Herr X auch eine NV-Bescheinigung beantragen?
Wenn Herr X die geschenkten 350,-€ als zu versteuerndes Einkommen sieht ???
dann müßte Herr X 168,67 Euro im Monat an Zinserträgen,
Aktiengewinnen abgeltungssteuerfrei „hinzuverdienen“ dürfen, also
im Jahr 2024,04 Euro (168,67 Euro x 12 Monate).
Freibetrag !!!
Kann Herr X auch eine NV-Bescheinigung beantragen?
Wenn die Kapitalerträge nicht darüberliegen.
Wer bezahlt eigentlich die Krankenkasse, diese Beiträge vermindern das steuerpfl. Einkommen.
Solange man nichts zu versteuern hat hat man eigentlich gute Chanchen.
Ansonsten darf man dem Staat bis zur Steuerrückzahlung einen zinsfreien Kredit gewähren, denn der Bürger kann zuviel gezahltes Geld nur über seine Steuererklärung zurückholen.