Abgeltungssteuer oder Einkommensteuer?

Hallo,

nehmen wir mal an, dass eine natürliche Person bisher kein Einkommen hat. Diese Frau oder dieser Mann erhält nun ein Jahreseinkommen in Höhe von Euro 10.000 als Verzinsung auf eine Kapitalanlage (stiller Gesellschafter ohne Haftung und ohne Geschäftsführungsmacht usw. an einem Einzelunternehmen). Wie hätte diese natürliche Person dieses Einkommen zu versteuern? Wird dieses Einkommen immer mit der Abgeltungssteuer (25% auf das Einkommen) belegt oder besteht möglicherweise ein Wahlrecht zur normalen Einkommensteuer, die ja wesentlich günstiger wäre?

Übrigens, wie hätte der Unternehmer die diesbezügliche Zinsabschlagsteuer an das Finanzamt zu entrichten? Müsste er bspw. einfach 25% von den Euro 10.000 abziehen und an das Finanzamt überwiesen? Welche Formulare und welche Fristen hätte der Einzelunternehmer zu berücksichtigen?

Für Eure Hinweise (gerne mit §-Angaben) danke ich bereist an dieser Stelle.

nehmen wir mal an, daß eine natürliche Person bisher kein
Einkommen hat. Diese Frau oder dieser Mann erhält nun ein
Jahreseinkommen in Höhe von Euro 10.000 als Verzinsung auf
eine Kapitalanlage (stiller Gesellschafter ohne Haftung und
ohne Geschäftsführungsmacht usw. an einem Einzelunternehmen).
Wie hätte diese natürliche Person dieses Einkommen zu
versteuern? Wird dieses Einkommen immer mit der
Abgeltungssteuer (25% auf das Einkommen) belegt oder besteht
möglicherweise ein Wahlrecht zur normalen Einkommensteuer, die
ja wesentlich günstiger wäre?

Es besteht eine Prüfungspflicht des Finanzamtes hinsichtlich der Versteuerung. Das FA wendet automatisch die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante an.

Übrigens, wie hätte der Unternehmer die diesbezügliche
Zinsabschlagsteuer an das Finanzamt zu entrichten? Müßte er
bspw. einfach 25% von den Euro 10.000 abziehen und an das
Finanzamt überwiesen? Welche Formulare und welche Fristen
hätte der Einzelunternehmer zu berücksichtigen?

Wenn der Unternehmer ein Kreditinstitut ist, dann hat er die KapSt zzgl. SolZ und ggf. KiSt ans FA abzuführen. Sonst nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald