Hat ein Behinderter, der im Beruf außer ordentlichen Sozialabgaben keine steuer. Abzüge hat, weil die Lohnsteuer vollständig vom Behindertenpauschbetrag gedeckt ist, Abgeltungssteuer zu zahlen? Der Freistellungsauftrag wird in seiner Höhe nicht ausreichen.
Eine Lohnsteuererklärung war bisher auch noch nie notwendig, ein persönlicher Steuersatz ist mir deshalb völlig fremd.
Die Lohnsteuer…
Moin erstmal!
Erstens: Eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht, nur eine Einkommensteuererklärung.
Zweitens: Der Behindertenpauschbetrag mag zwar im Laufe des Jahres bei der Ermittlung der Lohnsteuer bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dazu führen, dass keine LOHNSTEUER anfällt. Aber am Ende eines Kalenderjahres gilt es die EINKOMMENSTEUER zu ermitteln.
Und da gibt es neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden…), wo nun in Zukunft die Abgeltungssteuer ins Spiel kommt. Dies ist quasi die Lohnsteuer der Einkünfte aus Kapitalvermögen (Lang lebe die Lohnsteuer!!!).
Es gilt nun sämtliche Einkünfte, in der EINKOMMENSTEUER gibt es sieben Einkunftsarten, zu ermitteln. Man ziehe bei den einzelnen Einkunftsarten die Werbungskosten bzw. die Werbungskostenpauschbeträge ab, dann die Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben, dann die außergewöhnlichen Belastung (hier kommt nun wieder der Behindertenpauschbetrag rein) und et voilá hat man das zu versteuernde Einkommen ermittelt.
Dies ist die Bemessungsgrundlage für die EINKOMMENSTEUER. Von der ermittelten Einkommensteuer zieht man die LOHNSTEUER (hier ja nix) sowie die einbehaltene Abgeltungssteuer ab(früher mal Kapitalertragssteuer/ Zinsabschlagssteuer genannt - bis zum 31.12.2008…). Entweder muss man nun was ans Finanzamt zahlen oder man bekommt was zurück. Je nachdem…
Drittens: Wenn der Sparer-Freibetrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht ausreicht, dann wird die Bank die Abgeltungssteuer einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen, sowie der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehält und ans FA abführt. Beides hat aber nix, überhaupt rein garnix miteinander zu tun.
Viertens: Jeder Steuerpflichtige in Deutschland hat einen persönlichen Steuersatz, der sich nach dem zu vertsuernden Einkommen richtet. Bei einigen liegt er über 25%, bei vielen unter 25%.
Jeder Steuerpflichtige sollte auch prüfen, ob er nicht sogar zur Abgabe eine Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Ob dies notwendig ist, entscheidet hier das Einkommensteuergesetz (§ 25 EStG/ § 46 EStG) und nicht der Steuerpflichtige.
Viele Grüße
e
auch wenn die Kapitalertragsteuer jetzt Abgeltungssteuer heisst, kann man über eine Einkommensteuererklärung die Beträge zurückbekommen, wenn der pers. Steuersatz unter 25% liegt!
Oder aber man beantragt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, dann darf die Bank keine Abgeltungssteuer einbehalten!
E.