Hallo zusammen,
folgendes theoretisches Konstrukt. Person A hat im letzten Kalenderjahr unter 8.000 Euro verdient und besitzt für das Jahr eine gültige NV-Bescheinigung. Leider jedoch lagen 2 Banken diese Bescheinigung nicht vor und haben die Kapitalertragssteuer abgeführt. Nun möchte die Person die Steuern zurückholen. Insgesamt betrugen die Kapitalerträge für das Kalenderjahr mehr als den Sparerfreibetrag. Wie ist nun der einfachste Weg diese Steuern zurückzuholen? Über eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt? Welche Anlagen müssen dort aufgrund der vorhandenen NV-Bescheinigung wie ausgefüllt werden? Die Kap bietet keine Möglichkeit die NV-Bescheinigung zu berücksichtigen.
Die NV-Bescheinigung ist zwar noch für das laufende Kalenderjahr gültig, wurde jedoch zurückgegeben, da die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Daher ist die Anwendung von § 44b Abs. 5 EStG nicht gewollt, um eventuelle Missverständnisse nicht aufkommen zu lassen. Der Antrag Erstattung von KapSt und SolZ für natürliche Personen wurde vom BZSt aufgrund von angeblicher nicht-zuständigkeit abgelehnt.
Danke