Abgeltungssteuer und Sparerfreibetrag

Hallo,

wenn im Jahr 2009 die neue Abgeltungssteuer eingeführt wird, bleibt es da eigentlich bei dem Sparerfreibetrag?

Mir ist das Gesamtsystem nicht ganz verständlich. Wenn ich eine bestimmte Einkunftsart mit einem festen Steuersatz besteuern möchte, ohne dass eine Veranlagung erfolgt, wie passt da ein Sparerfreibetrag ins System.

Für mich gehören Freibeträge eher in ein System, bei dem man sich Schritt für Schritt der individuellen Leistungsfähigkeit nähert.

Wo ist mein Denkfehler?

LG

Steffi

Hallo, die Abgeltungssteuer zahlts Du auf KAPITAL-
EINKÜNFTE, die über dem Freibetrag + Wk-Pauschale
liegen, wobei eine weitere Erstattung im Rahmen der
Steuererklärung möglich ist, falls Dein persönlicher
Steuersatz unter 25% liegt. Gruß Pete

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