Abgeltungssteuer und Steuerklasse

Liebe Experten,

Der Fall verhält sich folgendermaßen:

Ehemann lebt und arbeitet für einen deutschen Arbeitgeber im Nicht-EU-Ausland, zahlt Sozialversicherungsabgaben in Dtl., aber keine ESt (Basis: Abkommen über Entwicklungszusammenarbeit). Nach Gehaltsnachweis ist der Ehemann in Steuerklasse I eingestuft. Der Ehemann wird noch weiter im Nicht-EU-Ausland tätig sein.
Die mitausgereiste Ehefrau zieht temporär (2 Monate) zurück nach Deutschland und meldet einen Wohnsitz an, um eine neue Stelle im EU-Ausland anzutreten. Das verlangt der deutsche öffentliche Arbeitgeber, um die Ehefrau wieder voll ins deutsche Sozialversicherungssystem zu integrieren. Die Ehefrau wird dann auch ESt-pflichtig für den Inlandsanteil ihres Gehaltes.

  1. In welche Steuerklasse wird die Ehefrau eingestuft, oder gibt es Wahlmöglichkeiten?

  2. Bisher war das Ehepaar durch Auslandswohnsitz befreit von der Abgeltungssteuer. Muss für diese 2 Monate Abgeltungssteuer abgeführt werden, oder gar für das gesamte Kalenderjahr?

Vielen Dank für ihre Unterstützung.

Hallo,
der Fall ist tatsächlich m. E. etwas umfangreicher zu prüfen. Man muss den konkreten Fall zu viel mehr Aspekten hinterfragen.
Daher empfehle ich einen Steuerberater vor Ort. Dabei spielen vor allem die konkrete grundsätzliche St-pflicht in D eine Rolle. Gibt es eine Wohnung in D? Wie sind die konkreten Regelungen des DBA mit dem Tätigkeitsstaat? usw.

Lohnsteuerklassen spielen in dem Fall keine Rolle.

Die Ehefrau wird in jedem Fall für den Zeitraum, in welchem sie hier wohnt, unbeschränkt steuerpflichtig. Progressionsvorbehalt wird ein zusätzliches Thema.

Alles weitere ist dann wieder unter den gleichen Fragestellungen zu klären, wie beim Ehemann. Allerdings gelten für EU ein paar weitere - positive - Regeln.

Die Abgeltungssteuer gilt nur für die Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht. Allerdings gibt es dann noch die Besonderheit des Progressionsvorbehalts, a) Drittstaat mit und b) EU ohne.

Also: Höchst komplizierter Sachverhalt mit ganz vielen zusätzlichen Fragen. Das Geld für den Steuerberater ist nicht schlecht angelegt, weil der für die Auskunft auch haftet.

Viele Grüße
Wolfgang

Sehr geehrter Fragesteller/Fragestellerin,

danke für Ihre Anfrage. Ich habe mich mit der von Ihnen aufgeworfenen Problematik beschäftigt. Es ist mir aufgrund der extremen Spezialisierung Ihres Problems leider nicht möglich, Ihnen eine fachgerechte und korrekte Antwort zu geben, so dass ich Sie nur an einen auf diesem Gebiet tätigen Steuerberater verweisen kann.

Mit freundlichen Grüßen

G-B

da kann ich leider nicht helfen.