im internet finde ich fundstellen, nach welchen auf kapitalerträge bei vermögensverwaltenden personengesellschaften keine abgeltungssteuer erhoben wird, und stattdessen 60% der kapitalerträge mit dem personlichen steuersatz zu versteuern sind.
trifft das nur auf gewerblich tätige personengesellschaften zu (z.b. komplementärin ist gmbh), oder auch auf nicht gewerblich tätige?
welche §§ des estg sind hier anwendbar?