Abgeltungssteuer vermögensverwaltende kg

im internet finde ich fundstellen, nach welchen auf kapitalerträge bei vermögensverwaltenden personengesellschaften keine abgeltungssteuer erhoben wird, und stattdessen 60% der kapitalerträge mit dem personlichen steuersatz zu versteuern sind.

trifft das nur auf gewerblich tätige personengesellschaften zu (z.b. komplementärin ist gmbh), oder auch auf nicht gewerblich tätige?

welche §§ des estg sind hier anwendbar?

hier kann ich leider nicht helfen.

Hallo,

leider kann ich dir zu diesem Thema nichts sagen. Tut mir Leid.

Viele Grüße, TT