Abgeltungssteuer - Verrechnung Altveruste

Liebe Gemeinde,

versuche gerade das Thema „Verrechnung Altverluste zu verstehen“. So wie ich es verstanden habe gilt gemäß der bis zum Jahre 2013 geltenden Sonderregelung für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften die im Sinne des § 23 EStG a.F. erzielt wurden,dass diese noch bis zum Jahre 2013 sowohl mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften als auch mit Erträgen im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden können.

Folgendes Beispiel:
1.) Festgestellte Altverluste (Verlustvortrag) zum 31.12.2008 (vom FA festgestellt): 5000 Euro
2.) Kapitalerträge 2009: 6000 Euro (Zeile 7 KAP)
3.) Kapitalertragssteuer; 1100 Euro (Zeile 49 KAP)

Die gezahlte Kapitalerstragssteuer (nach Abzug Sparerpauschbetrag) beeinhaltet anteilig 500 Euro auf Zinsen und Dividenden und 600 Euro auf Aktien und Zertifikate.

Person A beantragt in der Est-Erklärung in Zeile 59 die Verrechnung von Altverlusten nach der nach §23 bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage.

Nach meinem Rechts-Verständnis würden in diesem Fall 600 Euro erstattet werden und der Verlustvortrag um 600 Euro auf dann 4400 Euro reduziert werden. Die gezahlten Steuern auf Zinsen und Dividenden sind nicht verrechenbar (hier: 500 Euro).

Habe ich das richtig verstanden?

Danke für Eure Mühe!

Mike

Hallo Mike,

Habe ich das richtig verstanden?

ja, nur die Finanzverwaltung scheint damit noch teilweise Probleme zu haben.

Gruß
Pontius

Hallo,

1.) Festgestellte Altverluste (Verlustvortrag) zum 31.12.2008
(vom FA festgestellt): 5000 Euro
2.) Kapitalerträge 2009: 6000 Euro (Zeile 7 KAP)
3.) Kapitalertragssteuer; 1100 Euro (Zeile 49 KAP)
Die gezahlte Kapitalerstragssteuer (nach Abzug Sparerpauschbetrag) beeinhaltet anteilig 500 Euro auf Zinsen und Dividenden und 600 Euro auf Aktien und Zertifikate.
Person A beantragt in der Est-Erklärung in Zeile 59 die Verrechnung von Altverlusten nach der nach §23 bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage.

Der Satz klingt so, als könnte jetzt noch die Verrechnung nach der alten Rechtslage beantragt werden. Ist das so gemeint? Oder meint man nur Verluste nach der alten Rechtslage.

Nach meinem Rechts-Verständnis würden in diesem Fall 600 Euro
erstattet werden und der Verlustvortrag um 600 Euro auf dann
4400 Euro reduziert werden. Die gezahlten Steuern auf Zinsen
und Dividenden sind nicht verrechenbar (hier: 500 Euro).

Also hier ist es ertsmal halbwegs verständlich erklärt: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36…
Bin mir aber nicht sicher, ob das die aktuellste Rechtslage darstellt.
Meiner Meinung nach wird der Verlsutvortrag jedoch nicht um die erstattete Steuer, sondern um die neuen „Spekulationsgewinne“ gemindert. Wenn also 2.400€ Gewinn mit Aktienverkäufen realisiert worden wären, dann würden auch 2.400€ mit dem Verlustvortrag verrechnet, so dass noch 2.600€ übrig blieben.

Grüße