Abgeltungssteuer Verrechnung

Soweit ich jetzt schon mal heraus gefunden habe, können Dividenden von Aktien nicht mit
Aktien-Verkaufsverlusten verrechnet werden.

Meine Frage ist jetzt:
Kann man festlegen das Dividenden NUR mit dem steuerlichen Freibetrag verrechent werden (sofern noch ein Betrag fürs laufende Jahr Vorhanden ist)und gleichzeitig Gewinne von Aktien NUR mit den vorher verkauften Aktien, welche verluste erbracht haben, verrechnet werden?

man kann NUR gewinne cund verluste GLEICHER einkommensarten verrechnen!
man hat aber ne wahlmöglichkeit—entweder werden aktiengewinne pauschal mit 25& plus soli versteuert,wobei verluste NUR gegen gerechnet werden,wenn sie innerhalb eines jahres seit kauf entstanden sind oder man nimmt seinen persönlichen,sich aus allen einkünften ergebenden steuersatz,wenn der günstiger ist.
bin KEIN steuerexperte!

Hallo

Also wir sprechen hier von zwei paar Schuhen.

Dividenden sind der ausgeschüttete Gewinn und sie werden als Kapitalertrag besteuert.

Hingegen Kursgewinne (Spekulationsgewinne) mit Kursverlusten (Spekulationsverlusten) der gleichen
Einkunftsart verrechnet werden können.

Fazit: Es sind zwei verschiedene Einkünfte
einmal Dividenden und einmal Kursgewinne

Gruß Manfred

Bei dieser Frage kann ich leider nicht helfen, sorry.

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Hallo,
tut mir Leid, aber in Sachen Steuern bin ich eher ein kleines Licht und mit Aktien kenne ich mich so gut wie gar nicht aus ;-(
Habe in meinem Profil angegeben, dass ich eher Interessent hier im Board bin als Experte. Sorry.

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Hey,
ich habe nochmals recherchiert und bin auf folgende Seite gestoßen:
https://www.sparkasse-gelsenkirchen.de/privatkunden/…
Vielleicht hilft dies ja weiter?
Viel Erfolg!

Vielen Dank für eure Hilfe :wink:

Hallo Mixter No1,

soweit ich weiß dürfte das nicht möglich sein. Dennoch geschieht dies in folgender Weise automatisch:

Man muss sich das so vorstellen, dass wenn man alle Geld-Anlagen (Konten, Aktien, Anleihen, Derivate, etc.) bei einer Bank hat, diese dann zwei Verrechnungstöpfe, den „Aktien-Verlustverrechnungstopf“ und den „Allgemeinen-Verlustverrechnungstopf“ (für Zinsen, Zinsabschläge, Dividenden, Verluste aus Verkäufen anderer Wertpapiere außer Aktien etc.) pro Kunden führen muss. Siehe http://michaelhertrampf.de/resources/Berechnung+AGST…

D.h. also, dass (so ähnlich, wie Sie Ihre Frage formulierten) die Aktien-Verlust-Gewinn-Verrechnung bereits geschieht, bevor der Sparerpauschbetrag angerechnet wird: Die Gewinne aus Aktienverkäufen werden demnach zunächst mit den „erwirtschafteten“ Verlusten (aus dem Aktien-Verlustverrechnungstopf) ausgeglichen, bevor sie mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet werden.

Eine tatsächlich ausschließliche Trennung der beiden Erfolgsgrößen Dividenen und Verkaufsgewinne ist meines Erachtens nicht möglich.

Sind in diesen Töpfen die jeweiligen „Erträge“ mit den „Verlusten“ verrechnet worden, geschieht die Anrechnung (durch die Bank) auf den Sparerpauschbetrag.

Dadurch, dass durch die Abgeltungssteuer alle „Gewinne“ (wo auch immer sie auch herkommen mögen) gleich besteuert werden, halte ich ein anderes Verrechnungssystem (zumindest betriebswirtschaftlich und finanziell gesehen) für suboptimal.

Sollten noch andere Fragen offen sein, stehe ich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank HiLander, Sie haben mir sehr geholfen.

tut mir leid, da kann ich ihnen fundierte antwort geben.
chris

Hallo MixterNo1,
bitte entschuldige die späte Reaktion, aber das hat auch ein wenig damit zu tun, dass ich Dir zu Deiner Frage leider keine Auskunft geben kann. Nur soviel: Dein zuständiges Finanzamt ist verpflichtet und auch sicher gerne bereit, Deine Frage zu beantworten.
Für die Zukunft viel Glück beim Aktienhandel.
Gruß Nusser