Abgeltungssteuer/Verrechnungstöpfe

Hallo Gemeinde,

angenommen ein privat agierender Aktienhändler hat die bisherigen Jahre (vor 1.1.2014) immer Verluste eingefahren und hat nun eine Verlustbescheinigung bei seiner Bank beantragt. Ab 1.1.2014 werden seine Verrechnungstöpfe bei der Bank somit glatt gestellt (Aktienhändler würde gern zu einer anderen Bank wechseln).

Könnte er sich über seine Einkommensteuererklärung für 2014 die Abgeltungssteuer bei allen zukünftigen Gewinnen beim Finanzamt zurückholen, solange seine Verrechnungstöpfe (Verlusttöpfe Aktien und Allgemein) noch Beträge aufweisen?

Danke und Gruß
Dan

Könnte er sich über seine Einkommensteuererklärung für 2014
die Abgeltungssteuer bei allen zukünftigen Gewinnen beim
Finanzamt zurückholen, solange seine Verrechnungstöpfe
(Verlusttöpfe Aktien und Allgemein) noch Beträge aufweisen?

aus dem verlusttopf bei der bank wird ein (vortragsfähiger) verlust, den das finanzamt feststellt.

dieser kann dann entsprechend für gleichartige gewinne genutzt werden im rahmen des veranlagungsverfahrens. sollte in 2014 nichts verrechnet werden können, wandert der verlust automatisch nach 2015.

gruß inder