Hallo Gemeinde,
angenommen ein privat agierender Aktienhändler hat die bisherigen Jahre (vor 1.1.2014) immer Verluste eingefahren und hat nun eine Verlustbescheinigung bei seiner Bank beantragt. Ab 1.1.2014 werden seine Verrechnungstöpfe bei der Bank somit glatt gestellt (Aktienhändler würde gern zu einer anderen Bank wechseln).
Könnte er sich über seine Einkommensteuererklärung für 2014 die Abgeltungssteuer bei allen zukünftigen Gewinnen beim Finanzamt zurückholen, solange seine Verrechnungstöpfe (Verlusttöpfe Aktien und Allgemein) noch Beträge aufweisen?
Danke und Gruß
Dan