Guten Tag.
Die Pendlerpauschale wird so weit ich weiß von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Beim zu versteuernden Einkommen sind ja auch die Kapitalerträge (z.B. Zinsen vom Sparbuch) mit drin.
Wenn jemand nun so wenig verdient, dass eigentlich noch ein Wert (Pendlerpauschale) abgezogen werden kann, und man noch Kapitalerträge hat, dann müsste man doch durch die Pendlerpauschale auch die Abgeltungssteuer reduzieren können.
Versteht ihr, wie ich das meine? Ist nur ein Fallbeispiel zum Lernen für mich.
Danke und Gruß
Die Pendlerpauschale wird, soweit ich weiß, von dem zu
versteuernden Einkommen abgezogen.
Nein, dieser Betrag wird von den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit abgezogen.
Beim zu versteuernden
Einkommen sind ja auch die Kapitalerträge (z.B. Zinsen vom
Sparbuch) mit drin.
Nicht immer. Nur nach Günstigerprüfung - wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt.
Wenn jemand nun so wenig verdient, daß eigentlich noch ein
Wert (Pendlerpauschale) abgezogen werden kann, und man noch
Kapitalerträge hat, dann müßte man doch durch die
Pendlerpauschale auch die Abgeltungssteuer reduzieren können.
Hm. Wie ist das denn gemeint? Zumindest kompliziert ausgedrückt…
Versteht ihr, wie ich das meine? Ist nur ein Fallbeispiel zum
Lernen für mich.
Ich versuchs mal:
Wenn die Nicht-Kapitalerträge so niedrig sind, daß sie zusammen mit den mit Kapitalertragsteuer belegten Brutto-Erträgen (abzüglich Sparerpauschbetrag) eine Einkommensteuer ergeben, die niedriger ist als die Summe der Einkommensteuer auf die Nicht-Kapitalerträge zuzüglich der Abgeltungssteuer, dann werden die Kapitalerträge nicht mit Abgeltungssteuer sondern (zusammen mit den Nichtkapitalerträgen) mit dem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz belegt, was unterm Strich zu einer Erstattung oder zumindest Anrechnung der Abgeltungssteuer führt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Also mit einer Konstellation niedriges Einkommen als Kaufmännischer Angestellter + Zinsen aus Kapitalerträge die den Sparerpauschbetrag übersteigen + einer weiten Anfahrt zu Arbeitsstelle, kann es zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz kommen wie die Abgeltungssteuer.
Gibt es irgendwo im Internet ne Homepage oder ne kostenlose Software mit deren Hilfe man sich den persönlichen Steuersatz ausrechnen kann? Muss ja nicht auf den Euro genau sein. Vielleicht eine alter Steuersoftware von letztem Jahr?
Gruß