Abgeltungssteuerfrage

Guten Tag,

meine Frage lautet:

Seit 2009 bezahlt man 25% Abgeltungssteuer auf Gewinne an der Börse unabhängig von der Einkommenssteuer.

Die Eltern meines Kumpels bekommen Orts- bzw. Familienzuschlag für ihn. Da wir uns an der Börse versuchen wollen, sind wir uns nicht sicher ob die Gewinne daraus in den Freibetrag zählen und so zum Verlust des Ortszuschlags führen können.

Ich habe zumindest gelesen dass die Abgeltungssteur eine Quellensteuer ist und anonym einbehalten und abgeführt wird. Also müssten seine Bedenken doch unbegründet sein, weil sein Name und die Höhe der Gewinne im Steuerfreibetrag sowieso nicht auftauchen oder?

Danke für Antworten.

Hallo,
die Abgeltungssteuer wird anonym abgeführt.
Für den Ortszuschlag müssen die Eltern das ihnen bekannte Einkommen des Kindes ihrem Arbeitgeber mitteilen. Ist es höher als 8.004 € entfällt der Ortszuschlag.
Mit freundlichen Grüßen

Heißt das unsere Börsengewinne würden den ortszuschlag nicht beeinflussen?

danke schon mal

Wenn den Eltern die Höhe der Börsengewinne bekannt ist und sie kommen ihrer Verpflichtung nach dies ihrem Arbeitgeber zu melden beeinflussen die Börsengewinne den Ortszuschlag dahingehend, dass er entfällt wenn sie höher als 8.004 € sind.

  1. Wie anonym ist das Abführen der Abgeltungssteuer? Sprich: Taucht der Name des Depotinhabers überhaupt in keinster Weise auf?

  2. Ist mein Kumpel verpflichtet seine Eltern über seine Gewinne an der Börse zu unterrichten? Oder kann er einfach nix sagen und di Eltern wissen einfach nix davon… Er ist ja schließlich über 18… Also inwiefern besteht für ihn Meldepflicht?

Danke schonmal

zu 1.) Die Bank führt die Abschlagsteuer in einer Summe ab. Von wem der einzelne Einbehalt stammt wird nicht festgehalten bzw. mitgeteilt…

zu 2.) Bin leider überfragt, da es sich nicht um eine steuerliche Frage handelt.

da ich aus ihren Aussagen entnehme, dass sie beruflich mit Steuern zu tun haben, reicht mir ihre Aussage zu Frage 1 schon aus…

Danke für Ihre Hilfe

Hallo,

grundsätzlic werden für alle Erträge Steuerbescheinigungen erstellt. In diesen Bescheinigungen steht der Name des Depotsinhabers.
Also kann von anonymiät keine Rede sein.

Am besten wir machen doch noch einmal einen Termin im Steuerbüro bzw. fragen die bank nach den genauen Konditionen der Abgeltungssteuer

Guten Morgen Doney,

leider kann ich auch dir nichts zum Thema Abgeltungssteuer erzählen, da meine Kenntnisse nicht dieses Themen-Feld beinhalten.

Alles Gute trotzdem und viel Erfolg,

Gruß TT

tut mir leid, mit Orts- bzw. Familienzuschlag kenne ich mich nicht aus.

chris

Hallo,
wenn der Arbeitgeber nach Einnahmen und Bezügen fragt, dann müssen auch die Gewinne angegeben werden. Sie stellen nämlich Bezüge i.S.d. § 32 Einkommensteuergesetz dar.
Gruß