Guten Tag,
meine Frage lautet:
Seit 2009 bezahlt man 25% Abgeltungssteuer auf Gewinne an der Börse unabhängig von der Einkommenssteuer.
Die Eltern meines Kumpels bekommen Orts- bzw. Familienzuschlag für ihn. Da wir uns an der Börse versuchen wollen, sind wir uns nicht sicher ob die Gewinne daraus in den Freibetrag zählen und so zum Verlust des Ortszuschlags führen können.
Ich habe zumindest gelesen dass die Abgeltungssteur eine Quellensteuer ist und anonym einbehalten und abgeführt wird. Also müssten seine Bedenken doch unbegründet sein, weil sein Name und die Höhe der Gewinne im Steuerfreibetrag sowieso nicht auftauchen oder?
Danke für Antworten.