Hallo Steuerfüchse!
Ich bekomme 2012 eine Kapitallebensversicherung ausgezahlt, die vom Finanzamt steuerschädlich gestellt worden ist.Durch meinen Steuerberater ist leider die Einspruchfrist verschlampt worden.Nun wird bei Auszahlung die Abgeltungsteuer abgezogen. Bestätigung von der Versicherung ist eingegangen.Frage:Kann ich mir durch eine Günstigerprüfung beim Finanzamt die einbahaltene Steuer zum Teil oder ganz zurückholen?
Habe in den letzten Jahren durch mein niedriges zu versteuerndes Einkommen wenig oder gar keine Einkommenssteuer bezahlt.