Abgeltungsteuer bei Kaptialerträgen?

Hallo Zusammen,
also ich habe nun mal eine Frage zu Aktien.
Nehmen wir mal an ich würde 30000€ im Jahr verdienen und würde 5000€ durch spekulationen mit Aktien gewinnen.
Dann sollten von den 5000€ die 801€ (Freistellungsauftrag) abgezogen werden und die restlichen 4200€ werden mit 25% versteuert.

Wird beim Lohnsteuer ausgleich noch etwas mit dem Gewinn verrechnet?

Wird es auf mein zuversteuerndes Einkommen addiert?

Hat der Kaptialertrag aus Aktien ihrgentwas mit der Lohnsteuer zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Börnertier

Ich FÄNDE es gut, Sie WÜRDEN nicht im Konjunktiv fragen, dann MÜSSTE ich auch nicht im Konjunktiv antworten.

Nehmen wir mal an ich würde 30000€ im Jahr verdienen und würde
5000€ durch spekulationen mit Aktien gewinnen.
Dann sollten von den 5000€ die 801€ (Freistellungsauftrag)
abgezogen werden und die restlichen 4200€ werden mit 25%
versteuert.

Das wären keine Kapitalerträge, sondern Spekulationsgewinnen, daher greift auch nicht der Sparerfreibetrag, sondern der gesamte Gewinn unterliegt der Abgeltungssteuer.

Wird beim Lohnsteuer ausgleich noch etwas mit dem Gewinn
verrechnet?

Wenn Sie es beantragen ja. Die „Abgeltungs“-Steuer hat den Sinn, dass Ihre Steuerschuld damit abgegolten ist. Aber Achtung: Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, müssten Sie Ihre Depot-Bank beauftragen, auch Kirchensteuer einzubehalten, sonst MUSS diese mit dem Einkommensteuerbescheid nacherhoben werden.

Wird es auf mein zuversteuerndes Einkommen addiert?

Ja.

Hat der Kaptialertrag aus Aktien ihrgentwas mit der Lohnsteuer
zu tun?

Nein.

Okay das geht klar^^

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Wird es auf mein zuversteuerndes Einkommen addiert?

Ja.

Hat der Kaptialertrag aus Aktien ihrgentwas mit der Lohnsteuer
zu tun?

Nein.

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Also wenn es auf mein zuversteuerndes Einkommen addiert wird, dann berechnet sich mein Sterusatz anderst oder? Somit müsste ich dann mehr steuern zahlen und muss gegeben falls noch nach zahlen?
Obwohl ich die Abgeltungsteuer bezahlt habe.

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Wird beim Lohnsteuer ausgleich noch etwas mit dem Gewinn
verrechnet?

Wenn Sie es beantragen ja. Die „Abgeltungs“-Steuer hat den
Sinn, dass Ihre Steuerschuld damit abgegolten ist. Aber
Achtung: Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, müssten Sie
Ihre Depot-Bank beauftragen, auch Kirchensteuer einzubehalten,
sonst MUSS diese mit dem Einkommensteuerbescheid nacherhoben
werden.

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Da ich nicht in der Kirche bin wird dies wohl auch unrelevant für mich.

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Guten Morgen,

leider kann ich zu diesem Thema gar nichts aussagen - ist nicht mein Fachgebiet.

Viel Erfolg tortzdem noch!

Gruß TT

Also wenn es auf mein zuversteuerndes Einkommen addiert wird,
dann berechnet sich mein Sterusatz anderst oder? Somit müsste
ich dann mehr steuern zahlen und muss gegeben falls noch nach
zahlen?
Obwohl ich die Abgeltungsteuer bezahlt habe.

Ja. Liegt der persönliche Grenzsteuersatz über 25%, sollte man es dabei belassen, liegt er darunter, kann man die Differenz erstattet bekommen.
Einen Grenzsteuersatz von 25% hat der Ledige (Grundtabelle) ab ca. 11.500 Euro und der verheiratete (Splittingtabelle) ab ca. 23.000 Euro.

Also das heist, wenn ich 50000€ verdiene Zahl ich laut Einkommensteuer Tabelle 12847€ Steuern. Wenn ich nun mit Aktien 10000€ gewinnen würde, dann wäre mein zuversteuerndes Einkommen bei 60000€, somit müsste ich normalerweise 17028€ Steuern zahlen.
Diese Differenz beträgt 4181€, die noch zu Zahlen wären, wobei ich schon 2500€ Abgeltungssteuer gezahlt habe. Dann müsste ich mit dem Lohnsteuerausgleich 1681€ nachzahlen oder?

Dieses System macht mich verrückt^^ Mit schulden wäre das einfacher ^^

Lg " Ich hab viele Fragen"

hallo,

meines erachtens nach, werden erst den 5000€ 25% abgezogen. von den 25% kann man dann mit dem Freistellungsauftrag sich 801€ zurückholen.

vg

chris