Die Großeltern möchten Ihrem Enkel für dessen Zukunftssicherung Fondanteile schenken. Der Enkel wird erst im Jahr 2009 geboren.
Sie überlegen sich Folgendes:
Kauf der Fondsanteile im Herbst 2008. Schenkung (durch Übertragung der Anteile in das Depot des Enkels) nach Geburt des Enkels im Jahr 2009.
Frage: Fällt die Veräußerung dieser Fondsanteile durch den Enkel (z.B. nach 20 Jahren zur Finanzierung seines Studiums) unter die alte oder neue Regelung zur Veräußerungsgewinnbesteuerung (also steuerfrei oder nicht) ?
Viele Grüße
Glarspol
Hi !
Als Anschaffung der Anteile gilt derzeit und wird auch gelten, lediglich der „entgeltliche Erwerb“. Dies wäre also der Kauf der Anteile durch die Großeltern.
Beim Verschenken der Anteile an den Enkel liegt kein „entgeltlicher Erwerb“ vor, dem Enkel ist daher im Wege der „Fußstapfen-Theorie“ die Anschaffung durch die Großeltern zuzurechnen. Sowohl der Anschaffungszeitpunkt als auch die Anschaffungskosten gehen also auf den Enkel über.
Wie die Rechtslage allerdings bei einem Verkauf im Jahr 2029 aussehen wird, kann hier wohl noch keiner beurteilen.
BARUL76
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