Dass mit der Abgeltungsteuer (25% + Soli + KiSt) die „Kursgewinne“ besteuert werden ist inzwischen klar.
Aber was ist mit dem Veräußerungsgewinn bei einer nicht selbstgenutzten Immobilie; z. B. vermietete Eigentumswohnung, die in 2009 gekauft und 2010 oder 2011 wieder verkauft wird?