Abgeltungsteuer wenn jemand im Ausland lebt?

Hallo,

Angenommen jemand lebt seit Jahren im Ausland z.B den Seychellen und ist in Deutschland rechtmäßig abgemeldet. Er lebt dort und verdient sein Gehalt auch dort. Jedoch hat er in Deutschland ein Aktienfond Depot fuer die Altersvorsorge. In dieses Depot zahlt er noch regelmäßig ein.

Die Depotfuehrende Bank ist über die Abmeldung aus Deutschland informiert und führt das Depot als gebietsfremd mit dem Vermerk „Steuerliche Veranlagung im Ausland“

Wie greift in diesem Fall die Abgeltungssteuer? Was passiert mit den Dividenden,Kursgewinnen oder auch Verkaufsertraegen waehrend er noch im Ausland lebt?

Was passiert wenn er eines Tages sich in Deutschland wieder anmeldet? Sind bis zu diesem Zeitpunkt alle Kursgewinne Abgeltungssteuerfrei oder greift die Abgeltungssteuer rückwirkend?

Weiterführende Literatur etc. wäre auch sehr interessant.

Vielen Dank fuer jede Antwort.

Hallo,

tut mir leid. hier kann ich nicht helfen.

chris

Hallo Muck,

wie du schon selbst sagst, solltest derjenige bei der depotführenden Bank als sog. Gebietsfremder geführt werden. Dieses bedeutet für ihn: Dieser jemand wäre in Dt. mit deinen Kapitalertragen nicht steuerpflichtig. Die Abgeltungsteuer (vielmehr: der Kapitalertragsteuerabzug auf Erträge, denn das ist die eigentl. Abgeltungsteuer) würde hier nicht greifen. Evtl. Erträge sollte derjenige in seinem Wohnsitzland versteuern bzw. seinem dortigen FA melden.

War das die Antwort auf deine Frage?

Schönes Wochenende!

Hallo lieber Anfrager,

ich habe dir bereits unter dem Namen „TT-fragt“ geantwortet. Sollte diese Antwort etwas spät erfolgt sein, so bitte ich um Entschuldigung, da ich zwei Konten hier betreibe und alle Anfragen leider doppelt erhalte.

Alles Gute und viele Grüße,
TT