Hallo,
abstrakter Sohn hat bei fiktiven Eltern im Jahr 2006 ein Darlehen aufgenommen und dies in einem Festgeldkonto angelegt. Darlehenszinsen: 4%; Festgeldkontozinsen: Anfangs 4%, mittlerweile 2%. Eigentlicher Grund dafür war, dass das Festgeldkonto bei einer Versicherung geführt wird und diese weder Freistellungsaufträge noch die NV-Bescheinigung der Eltern akzeptiert, d.h., es wir immer vom vollen Zinsbetrag KapESt einbehalten.
Mitte 2010 wird das Festgeldkonto aufgelöst und zur Tilgung privater Grundschulden verwendet.
Bisherige steuerliche Handhabung 2006 - 2008: Darlehenszinsen (1600€ p. a.) werden als Werbungskosten von den Festgeldzinsen abgezogen. Da die Einnahmen hierbei höher sind als die Ausgaben (es liegt auch noch Eigenkapital des Sohnes auf dem Festgeldkonto), gab es bisher kein Problem mir der steuerlichen Anerkennung.
Ab 2009 hat der Sohn, dessen gesamte Zinseinnahmen um gut das doppelte über dem Sparerpauschbetrag liegen, nun ein Problem wegen des Abzugsverbots tatsächlicher Werbungskosten nach §20 IX S.1 EStG. Was wäre nun die beste Vorgehensweise für den Sohn?
- Einspruch mit Hinweis auf Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots tatsächlicher Werbungskosten wegen Verstoß gegen das Nettoprinzip. (Unsympathische Möglichkeit, da der Sohn dann voraussichtlich den Instanzenweg bis zum Bundesverfassungsgericht beschreiten müsste, was auch bei Rechtsschutzversicherung ein mühsamer Weg ist) ?
- Einspruch mit Hinweis auf die Tatsache, dass das Geld eigentlich den Eltern gehört und nur deshalb über den Sohn angelegt wurde, damit die Eltern nicht trotz NV-Bescheinigung eine Steuererklärung angeben müssen, und dass die Einnahmen deshalb beim Sohn nur durchlaufender Posten sind. (Schwierig, da sich eingenommene und verausgabte Zinsen nicht 100% entsprechen)?
- Sohn erklärt die gezahlten Zinsen als negative Einnahmen statt als Werbungskosten (klappt vmtl. nur, wenn der zuständige Bearbeiter nicht aufpasst)?
- Antrag nach §163 AO, da Fälle mit hohen Werbungskosten, die wegen geringem persönlichen Steuersatz nicht von den 25% der Abgeltungssteuer profitieren, vom Gesetzgeber nicht gewollt sein können?
- Sonstige gute Idee ?
Gruß & besten Dank im Voraus,
Markus