Abgeltunssteuer und FIFO

Hallo,

auch nach der neuen Abgeltungssteuer wird „first in first out“ gelten.

Wer nun Wertpapiere in seinem Depot hat, von denen ein Teil vor und ein Teil nach dem Stichtag gekauft wurden, hat natürlich ein Interesse daran, dass im Falle eines Verkaufs (mit Gewinn) die Stücke verkauft werden, die nach dem Stichtag erworben worden waren (und die davor hoffentlich bis in alle Ewigkeiten steuerfrei steigen).

Weiss jemand, ob es sinnvoll ist, in dieser Situation ein zweites Depot zu eröffnen, in die die später erworbenen Stücke kommen, damit im Fall eines Verkaufs klar ist, welche Stücke verkauft werden?

Chrissie

Da werden auch 10 Depots nichts helfen.

Hallo,

§ 20 IV EStG a.E. lautet zukünftig ja: „Bei vertretbaren Werpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung … anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dasss die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden“.

Ich verstehe das so, dass FIFO nur depotbezogen gilt, weil die Papiere in zwei unterschiedlichen Depots sich eben nicht in einer Sammelverwahrung befinden.

Hast Du zu Deiner Auffassung noch weitere Quellen?

Chrissie

Na, das glauben Sie doch selbst nicht, dass Sie hiermit erfolgreich argumentieren können.

Sammelverwahrung meint natürlich alles, was verwahrt wird, dabei ist es nicht von Belang, ob das offiziell in 100 oder 200 Depots liegt. Zumal ein Depot ja nur ein Datenspeichersatz in Großrechner der Bank ist.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

hallo chrissie,

das mit dem 2. depot rate ich, denn nur so läßt sich zweifelsfrei der kaufzeitpunkt nachweisen. und wer weiß auf welche ideen unsere stattdiener noch kommen um uns zu schröpfen.

Und wenn ich meine Depots bei zwei unterschiedlichen Insituten habe? dann kann man doch beim besten Willen nicht mehr von nur einer Sammelverwahrung sprechen…