Hallo Ihr Wissenden!
Stellt euch folgende Situation vor: Eine Firma ist gerade eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung ins Haus geflattert, weil sie angeblich unerlaubterweise Telefonwerbung betrieben hat.
Der Angerufene ist dabei ein Unternehmen, also DARF er laut Gesetz angerufen werden, wenn eine „zumindest mutmaßliche Einwilligung“ vorliegt.
In der Erläuterung der Bundesregierung zu dem Gesetz heißt es:
„Anders als beim Verbraucher kann die Interessenlage hier (bei Gewerbetreibenden) jedoch anders sein, wenn der Anruf im konkreten Interessenbereich des Angerufen liegt. Daher wird in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung die Telefonwerbung auch bei einem vermuteten Einverständnis als zulässig erachtet“
So, nun macht die abgemahnte Firma z.B. Webdesign auf eine neue Art und Weise, und nach dem Anschauen der momentanen Webseite des angerufenen Unternehmens war der Vertriebler der Meinung, dass der angerufene Unternehmer davon profitieren KANN, wenn die Firma seine Seite neu machen würden.
Laut Gesetz also ganz klarer Fall von ERLAUBTER Telefonwerbung.
Wie reagiert man nun auf eine solche Abmahnung? Was macht man mit der Unterlassungserklärung? Der „gegnerische“ RA ist von der Wettbewerbszentrale und schreibt in der Unterlassungserklärung, die Firma soll „nicht mehr ohne zumindest mutmaßliche Einwilligung“ bei Unternehmen anrufen. (Hat die Firma ja ohnehin nicht gemacht!)
Ist es rechtlich erlaubt, die Unterlassungserklärung einzuschränken auf das eine erboste angerufene Unternehmen oder MUSS diese so weit gefasst sein, dass sie für ALLE Unternehmen gilt? (Womit die Firma ja grundsätzlich kein Thema haben dürfte, da sie ja ehe nur dann anrufen, wenn es ihrer Meinung nach interessant für den Angerufenen ist. Aber: Wenn die Firma einmal zu unrecht abgemahnt werden kann, dann kann ihr das auch ein 2. mal passieren, und dann wäre eine Vertragsstrafe fällig!)
Also, zusammengefasst:
- Wie reagiert man auf eine, wie in diesem Fall, wahrscheinlich ungerechtfertigte Abmahnung?
- Muss die Unterlassungserklärung abgeschickt werden? (Ich meine grundsätzlich „ja“.) Und wenn ja, darf diese eingeschränkt werden auf lediglich das angerufene Unternehmen?
Auf jeden Fall schon mal herzlichen Dank für die Ratschläge/Reaktionen!
Schönen Tag noch allen,
Antal