Abgemeldet ohne wissen ? und Abmahnung !

eine fiktive Person ist seit 9 Monaten über eine Zeitarbeitsfirma bei einer grossen Werkstattkette beschäftigt heute bekam sie ein Einschreiben der Leihfirma mit einer Abmahnung mit dem Inhalt:

ABMAHNUNG

„…sind sie laut unserem gemeinsam geschlossenen Arbeitsvertrag vom… verpflichtet sich bei Nichteinsatz jeden morgen bis 9.00Uhr im Büro zu melden um zu erfahren ob wir einen neuen Einsatz für sie haben , leider sind sie dieser Pflicht am 17.1.2011 nicht nachgekommen“

dem schreiben nach geht die Person davon aus das der Kunde sie abgemeldet hatt

allerdings hatt die Person davon von seiner Leihfirma nichts erfahren sowie sein unmittelbarer Vorgesetzter (Filialleiter der Werkstatt) ihm nichts gesagt

die Person aber war am besagten Tag auf Arbeit sowie auch heute (wo sie wohl die nächste Abmahnung erwarten kann)

ist das eine Masche der Leihfirmen um den Arbeitnehmer fristlos rauszubekommen ?

15 Tage Resturlaub2010 und 320 Überstunden stehen an

Filialleiter ist seit gestern im Urlaub und hatt der Person die Filialleitung übertragen

Urlaubsanspruch sowie Überstundensaldo sind NICHT in der Lohnabrechnung vermerkt aber über die Stundenzettel (unterschrieben vom Filialleiter) nachweissbar

was tun ? ,Person hatt keine Rechtsschutz und weiss nicht weiter im Moment

Hallo,

dem schreiben nach geht die Person davon aus das der Kunde sie
abgemeldet hatt

ich gehe davon aus, daß das heißen soll, daß das Unternehmen, bei dem der Mitarbeiter arbeitet, die Arbeitsleistung an dem Tag nicht benötigte und dies dem Zeitarbeitsunternehmen mitgeteilt hat, wohl aber nicht dem Mitarbeiter selbst.

allerdings hatt die Person davon von seiner Leihfirma nichts
erfahren sowie sein unmittelbarer Vorgesetzter (Filialleiter
der Werkstatt) ihm nichts gesagt

Ist das dem Vorgesetzen oder sonst irgendjemandem mitgeteilt worden? Hat der Mitarbeiter im Nachgang den Werkstattsfritzen wissen lassen, daß sie ihm es freundlicherweise auch mitteilen sollen, wenn sie ihn nicht benötigen?

ist das eine Masche der Leihfirmen um den Arbeitnehmer
fristlos rauszubekommen ?

Das ist vor allem die Masche der Leihfirmen, um mit ihren Mitarbeitern Geld zu verdienen, denn der Arbeitgeber nicht weiß, daß der Mitarbeiter bei Kunde A nicht arbeiten soll, dann kann es ihn auch nicht bei Kunde B einsetzen.

Offensichtlich gibt es da bei der Informationsübermittlung ein Problem. Das sollte man schleunigst mit dem Arbeitgeber diskutieren.

Gruß
Christian

Hallo erstmal,

was spricht - nach bislang offenbar unbelastetem Arbeitsverhältnis - dagegen, ein vermutlich einfaches Missverständnis/technisches Versehen zunächst mit einem Telefonat, und dann einer folgenden schriftlichen Richtigstellung aus dem Weg zu räumen?

Einfach höflich anrufen, sich den Unterzeichner geben lassen, dem mitteilen, dass man aus allen Wolken gefallen ist und von einem Missverständnis/technischem Versehen ausgeht, da man a) nicht über das Ende des Einsatzes informiert worden sei, b) an besagtem Tag unwidersprochen ganz normal seiner Arbeit nachgegangen sei, und dies c) auch weiterhin tun werde und wolle.

Dann könnte herauskommen, dass da jemand nur den falschen Mitarbeiterdatensatz erwischt hat, als er das Schreiben formuliert hat, …

Gruß vom Wiz

Hi,

grundsätzlich richtiger Ansatz, jedoch sollte die Richtigstellung schriftlich erfolgen mit Antrag auf entfernen der Abmahnung aus der Personalakte.

Gruss

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Hallo,

hatte ich doch auch so geschrieben: 1. telefonische Klärung (weil das schneller geht, und sich im Gespräch Missverständnisse leichter aufklären lassen), und dann 2. noch mal schriftlich (reicht ja eine Bestätigung der Inhalte des Telefonats, z.B. verbunden mit der Bitte um Rückmeldung, dass es keinerlei nachteilige Eintragungen mehr in der Personalakte gibt).

Gruß vom Wiz

Hi,

sorry, hatte zu schnell gelesen, da ist mir der Passus mit dem schriftlichen durch gegangen…

Gruss