Abgemeldetes Auto auf dem Parkplatz

Hallo,
was würdet Ihr in so einem Fall tun ???

Der Mieter ist ausgezogen, hat aber auf dem Privatparkplatz
sein altes abgemeldetes Auto stehen gelassen, der Vermieter hat schon
mehrmals telefonisch Ihm mitgeteilt er soll das Auto wegräumen, passiert aber nichts…

hat jemand eine Idee ???

Gruß
Vitali

Hallo Vitali,

klar hätte ich in so einem hypothetischen Fall eine Idee:

Der Vermieter muß den Mieter nochmals schriftlich auffordern das Auto zu entfernen mit Fristsetzung, und ankündigen dass er nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist das Auto zur Entsorgung abschleppen läßt, unter Einforderung der dafür entstehenden Kosten.

Denk ich mal.

Gruß
WB

Hallo Vitali,

Hallo!

klar hätte ich in so einem hypothetischen Fall eine Idee:

Der Vermieter muß den Mieter nochmals schriftlich
auffordern das Auto zu entfernen mit Fristsetzung, und
ankündigen dass er nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist
das Auto zur Entsorgung abschleppen läßt, unter Einforderung
der dafür entstehenden Kosten.

Warum so kompliziert? Ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt genügt, wenn es sich um einen öffentlich zugänglichen Parkplatz handelt.

Denk ich mal.

Gruß
WB

Gruss

Mutschy

Der Mieter ist ausgezogen, hat aber auf dem Privatparkplatz
sein altes abgemeldetes Auto stehen gelassen, der Vermieter
hat schon
mehrmals telefonisch Ihm mitgeteilt er soll das Auto
wegräumen, passiert aber nichts…
hat jemand eine Idee ???

KAUTION - nicht ausbezahlen bis Auto entfernt ist
bzw. diese dafür verwenden um das Auto für dich
kostenfrei zu entfernen
gruß
ad

Der Mieter ist ausgezogen, hat aber auf dem Privatparkplatz
sein altes abgemeldetes Auto stehen gelassen, der Vermieter
hat schon
mehrmals telefonisch Ihm mitgeteilt er soll das Auto
wegräumen, passiert aber nichts…

Hallo Vitali,

  1. schriftliche Mahnung (per Einschreiben) mit Hinweis auf die mündlichen Mahnungen,
  2. Schadenersatzforderung vermerken (Parkplatz kann nicht anderweitig vermietet werden, daher Miete weiterhin fordern)
  3. gibt es in Deinem Szenario eventuell einen Mietvertrag oder zumindest einen Passus zu dem Parkplatz, wo vermerkt ist, was dort gelagert werden darf ? Ein abgemeldetes Fahrzeug zählt ja schon fast als Sperrmüll … :wink:

Gruß
Jürgen

Warum so kompliziert? Ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt
genügt, wenn es sich um einen öffentlich zugänglichen
Parkplatz handelt.

Leider nein - da es ein Privatparkplatz ist, muß sich der Parkplatzinhaber direkt um die Sache selbst kümmern.

Denk ich mal.

Gruß
WB

Gruss

Mutschy

Hallo zusammen,

Warum so kompliziert? Ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt
genügt, wenn es sich um einen öffentlich zugänglichen
Parkplatz handelt.

Leider nein - da es ein Privatparkplatz ist, muß sich der
Parkplatzinhaber direkt um die Sache selbst kümmern.

Die Sache ist tatsächlich gar nicht so einfach. Auch Parkplätze auf Privatgrund können öffentlicher Verkehrsraum sein, und dann wird tatsächlich das Ordnungsamt tätig. Exakt obigen Fall habe ich z.B. mal vor Jahren mit dem Ordnungsamt in Hannover durchexerziert. Die wollten auch zunächst nicht tätig werden, stellten dann aber doch fest, dass die direkt senkrecht hinter dem Bürgersteig liegenden Parkbuchten, die zudem aus der Grundstücksumzäunung ausgenommen waren (Zaun lief innen an den Parkbuchten vorbei) öffentlicher Verkehrsraum wären, und haben dann entsprechend zum Aufkleber gegriffen. Der reichte dann übrigens aus, um den Halter einen Tag vor dem angedrohten Abschlepptermin dann doch noch zur Entfernung des Fahrzeugs zu bewegen.

Gruß vom Wiz

STGB 326
Hallo,

was halte Ihr vom § 326 ff Strafgesetzbuch - Umgang mit gefährlichen Abfällen. Anzeige und der Bursche hat ein dickes Problem.

Christian