Hallo zusammen,
Warum so kompliziert? Ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt
genügt, wenn es sich um einen öffentlich zugänglichen
Parkplatz handelt.
Leider nein - da es ein Privatparkplatz ist, muß sich der
Parkplatzinhaber direkt um die Sache selbst kümmern.
Die Sache ist tatsächlich gar nicht so einfach. Auch Parkplätze auf Privatgrund können öffentlicher Verkehrsraum sein, und dann wird tatsächlich das Ordnungsamt tätig. Exakt obigen Fall habe ich z.B. mal vor Jahren mit dem Ordnungsamt in Hannover durchexerziert. Die wollten auch zunächst nicht tätig werden, stellten dann aber doch fest, dass die direkt senkrecht hinter dem Bürgersteig liegenden Parkbuchten, die zudem aus der Grundstücksumzäunung ausgenommen waren (Zaun lief innen an den Parkbuchten vorbei) öffentlicher Verkehrsraum wären, und haben dann entsprechend zum Aufkleber gegriffen. Der reichte dann übrigens aus, um den Halter einen Tag vor dem angedrohten Abschlepptermin dann doch noch zur Entfernung des Fahrzeugs zu bewegen.
Gruß vom Wiz