Abgemeldetes Auto unrechtmäßig?

Das ist interessant und widerspricht sich wieder mit meiner Recherche und Bernies Aussage.
Daher habe ich mich auch an euch gewandt, da es sehr schwierig ist zu unterscheiden.
Da bleibt wohl wirklich nur der RA

hi,

dann solltest du das eben ändern, wenn du die Stellplätze mit den Wohnungen vermietest.
Du kannst dafür doch nicht jahrelang Geld kassieren, doch wenn der Stellplatz plötzlich genutzt wird rumjammern und nach rechtlichen Möglichkeiten suchen das zu unterbinden.
…also kannst du schon, aber findest du das nicht irgendwie seltsam?

Der Gedanke einer ‚älteren Dame‘ nun einen RA auf den Hals zu hetzen, weil der vermietete Stellplatz genutzt wird ist sensationell.

mir ist klar, dass du das jetzt nicht verstehen wirst und eine andere Sichtweise hast. Vermutlich siehst du den Stellplatz nicht als vermietet an und es steht im Mietvertrag nur so drin, weil es schöner klingt (und man mehr Miete verlangen kann).
Doch das ist genau der Punkt, der hier etwas stinkt.

grüße
lipi

Es geht wohl eher um die Möglichkeit, die Art der Nutzung zu bestimmen.

Man vermietet eine Wohnung zum Wohnen (und nicht, damit dort gewerblich Leder gegerbt wird oder Sprengstoffe gelagert werden) - und der Parkplatz wurde zum Parken vermietet (nicht aber zum Lagern von Schrotfahrzeugen oder als Verkaufsfläche).

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hi,

darum geht es mir.

Er wurde vermietet und man hat sich gefreut, dass er nicht genutzt wurde und es sich nun eingebürgert hat, dass da jemand anders steht.

Ich empfinde es durchaus so, wie ich es geschrieben habe.
Nicht das Abgemeldete Fahrzeug ist das Problem, sondern der (aus welchem Grund auch immer) genutzte Stellplatz, der nicht mehr verfügbar ist.

Findest du es korrekt, eine Fläche zu vermieten und sie danach selbst zu nutzen oder anderen Mietern dies indirekt (durch fehlende direkte Zuweisungen der Stellplätze) zu ermöglichen bzw. zu unterstützen?

Selbstverständlich baut das alles auf den eher schwammigen Aussagen hier auf.

kann morgen wieder bedeuten dass: "Vor dem Haus befinden sich Stellplätze, welche mit genutzt werden können.’ bedeutet.

Es bleibt leider nicht aus, dass man die Sache etwas interpretieren muss.
Und das ist meine Vorstellung von dieser Geschichte, vor allem, da auf direkte Nachfrage die Geschichte passend umgedichtet wird, um dies dann im nächsten Beitrag wieder zu vergessen. Natürlich muss auch das nicht Absicht sein, man weiß es nicht.
Es hinterlässt jedoch einen gewissen Eindruck.

Abschließend:

sehe ich eben nicht so, es geht um die Fläche selbst. Die derzeitige Nutzung ist ein schöner Vorwand.
Wenn er vermietet ist, dann würde er auch frei nichts am Parkplatzmangel ändern.

grüße
lipi

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Wenn das die genaue Wortwahl ist, gehört jedem Mieter ein Stellplatz. Ein Stellplatz, falls das unklar sein sollte, ist der Teil eines Parkplatzes, der für EIN Fahrzeug benötigt wird.

In der Tat sollte, wie bereits geraten, für jede Wohnung dann auch genau ein Stellplatz markiert werden.

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Ein abgemeldetes Auto ist nicht zwangsäufig ein Schrottauto, und auch in der Frage lese ich nichts davon. Ein abgemeldetes Auto auf einem gemieteten Parkplatz zu parken, der keine öffentliche Verkehrsfläche ist, ist natürlich zulässig und keine missbräuchliche Nutzung. Das machen Millionen von Oldtimerbesitzern so. Genauso ist es übrigens zulässig, ein Auto mit Saisonkennzeichen im Winter vier Monate auf einen gemieteten Parkplatz zu stellen und nicht zu bewegen. Das ist aber auch nichts anderes wie eine temporäre Abmeldung.

Gruß,
Max

Wir wissen immer noch nicht, was GENAU im Mietvertrag steht,
wir wissen immer noch nicht, ob das öffentliche Verkehrsfläche ist.

Beim vorübergehend abgemeldeten Fahrzeug (etwa eines Oldtimers, Sommerfahrzeugs,…) sagt die Rechtsprechung, dass dies eine bestimmungsgemäße Nutzung sei.
Fahruntüchtige Fahrzeuge, langfristig abgestellte Fahrzeuge: Hier liest man von einem Beseitgungsanspruch.

Bei der Überlassung eines Stellplatzes an einen Dritten zum Zwecke des Verkaufs melde ich ernste Bedenken an. Das kann meiner Meinung nach nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung gehören.

Als Vermieter würde ich schleunigst meine Verträge rechtlich prüfen lassen, dann ggf. je einen Stellplatz einer Wohnung zuweisen und eine Stellplatzordnung erlassen.

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Das ist nicht so trivial, wie es scheint. Bei der Parkfläche handelt es sich im Zweifel um Gemeinschaftseigentum, d.h. keiner der Eigentümer bzw. deren Mieter darf von der Nutzung ausgeschlossen werden. Einfach nur ein Schild aufzuhängen, ist nicht bindend, d.h. verpflichtet die Berechtigten nicht, genau diesen Stellplatz und nur diesen zu benutzen. Und um noch einen Schritt weiterzugehen: sofern ein Falschparker Stellplatz A nutzt, dürfte der Eigentümer, dem A zugeordnet ist, natürlich auch Parkplatz B benutzen, wenn der frei ist. Wenn es nicht anderweitige, bindende Vereinbarungen gibt, ist es insofern auch möglich und erlaubt, daß ein Haushalt zwei Fahrzeuge dort abstellt.

Natürlich kann man etwas über eine Hausordnung konstruieren, die dann alle Eigentümer anerkennen und auch wirksam im Mietvertrag mit etwaigen Mietern vereinbaren. Alternativ könnte man natürlich jeder Wohnung einen Stellplatz zuordnen, aber dafür müßten die Stellplätze Teileigentum werden.

Dafür müßten die Stellplätze erst einmal an die jeweiligen Eigentümer veräußert werden, was so ohne weiteres auch nicht geht, weil sich dann natürlich die Miteigentumsanteile an der gesamten Anlage verändern, was die Änderung der Teilungserklärung und des Grundbuches zur Folge hat, dem natürlich ggfs. noch finanzierende Kreditinstituten zustimmen müßten. Und das ist nur der Anfang des Rattenschwanzes, den eine solche Operation nach sich zöge.

Kurz gesagt: das Kind ist im Brunnen und kommt dort ohne große Verrenkungen nicht raus.

Und für den Fragesteller: es handelt sich zwar um eine öffentlich zugängliche Verkehrsfläche, was sie aber nicht zum Teil des öffentlichen Verkehrsraum macht. Selbstverständlich darf man auf Privatgrundstück ein abgemeldetes Fahrzeug abstellen, sofern das nicht fröhlich vor sich hin tropft.

Handhabe hat man hier nur wenig und das auch zu recht. Wenn jede Wohnung einen Stellplatz nutzen darf, dann darf der Eigentümer/Mieter dort auch ein blaues, abgemeldetes oder hässliches Fahrzeug abstellen, ebenso wie einen Motorroller, einen Anhänger oder - je nach Art und Weise wie die Nutzung geregelt ist - auch einen Haufen Schutt.

Ich hatte die Beschreibung so verstanden, dass hier DER Eigentümer aller Wohnungen schreibt, es also keine Wohnungseigentumsgemeinschaft gibt.

Ich verstehe deine Sichtweise durchaus.
Aber ich. Möchte klarstellen, dass ich nichts zu meinem Vorteil undichte, oder mir dieser Stellplatz für andere Mieter am Herzen liegt.
Es geht mir einzig und allein um dieses angemeldete Auto, welches vor sich hin modert.
Muss ich täglich hinfahren um zu kontrollieren, ob es nicht irgendwelche Flüssigkeiten verliert?
Ein PKW mit Saisonkennzeichen ist auch während der abgemeldeten Monate versichert.

Natürlich ist mir bewusst, dass wir die Stellplätze markieren müssen, damit das Chaos ein Ende findet.
Aber ich möchte mir auch nicht nachsagen lassen müssen, dass im Mietvertrag ein Stellplatz steht, nur um mehr Geld zu verlangen. Das ist Blödsinn.
Ein Stellplatz gehört zur vermieteten Wohnung und der darf selbstverständlich genutzt werden, wie jeder es will.
Aber eben nicht so, dass dann womöglich noch irgendwas ins Erdreich sikert oder sonstiges.

So ist es.

Das hatte ich anders verstanden.

Der Gedanke kam Dir doch erst, als @ramses90 das Thema zur Sprache brachte.

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Es gibt nur einen Eigentümer - zumindest nach der Beschreibung der Threaderstellerin:

Wir sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses.

Das ist nicht so trivial, wie es scheint.

Als Gesamteigentümer, der jedem Mieter die Nutzung eines Stellplatzes zugesichert hat, sollte es nicht so kompliziert sein, das dahingehend zu präzisieren, dass damit ein bestimmter Stellplatz gemeint ist. Mal vorausgesetzt, die Mietverträge lauten wirklich so, was immer noch nicht definitiv bekannt ist.

Gruß,
M.

Dir ist aber schon klar, dass ein unangemeldetes Auto, das im Freien steht, nicht mehr und nicht weniger modert als ein angemeldetes Auto?

Und ob ein Auto Flüssigkeiten verliert, hängt auch nicht zwangsläufig davon ab, ob es angemeldet ist. Deswegen muss du das auch nicht kontrollieren.

Gruß,
Max

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… und wir wissen auch nicht, was das für ein Auto ist und warum es da steht. Nur, das es abgemeldet ist.

Gruß,
Max

Ein Auto gehört einem Mieter, der es dort zum Verkauf gelagert hat.
Das andere steht dort seit einigen Monaten, gehört dem dort nicht wohnenden Sohn einer Mieterin und steht da wohl, weil es abgemeldet ist und halt irgendwo abseits der Straße stehen muss.

Aber wir haben ja auch erst 35 Antworten geschrieben und gelesen, da ist doch normal, dass die Ausgangssituation noch nicht gänzlich geklärt ist.

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Und der Mieter betreibt gewerbsmäßigen Handel mit Autos? Oder hat er es geerbt und muss es halt weiterverkaufen, weil er selbst keinen Führerschein hat?

Das andere steht dort seit einigen Monaten, gehört dem dort nicht wohnenden Sohn einer Mieterin und steht da wohl, weil es abgemeldet ist und halt irgendwo abseits der Straße stehen muss.

Und es steht da, weil der Sohn gerade kein Auto braucht? Oder sich momentan kein Auto leisten kann? Oder weil das Auto keinen TÜV mehr kriegen würde und keiner die Schrottkarre haben will?

ME sind das durchaus Fragen, die bei der Beurteilung, ob es sich um einen bestimmungsgemäßen Gebrauch handelt, eine Rolle spielen könnten …

Aber wir haben ja auch erst 35 Antworten geschrieben und gelesen, da ist doch normal, dass die Ausgangssituation noch nicht gänzlich geklärt ist.

:slight_smile:

Das ist doch nur der Ursprung meines Ärgers.
Warum sollte mich sonst ein altes abgemeldetes Auto dort stören?

Ich kann dir leider nicht all deine Fragen beantworten, weil mir die Mieter nicht ihr ganzes privates Leben offen legen.
Gewerbsmäßig ist es nicht, zumindest nicht offiziell und bekannt.
Warum das andere Auto seit Monaten dort steht, weiß ich auch nicht.
Es wird ja auf Fragen und bitten nicht reagiert.
Es ist ein altes Auto, was rein optisch sicherlich nicht mehr durch den TÜV kommt.
Aber das ist nur eine Vermutung.

Naja, offensichtlich, daß es ohnehin wenig Plätze gibt und es Dich und die anderen Leute nervt, wenn da ein Parkplatz unproduktiv vollgeparkt ist, den man doch viel lieber selber für sein Auto nutzen möchte: