Abgemeldetes Auto unrechtmäßig?

Hallo ihr lieben.

Und zwar geht’s um folgendes:
Wir sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses.
Zu jeder Wohnung gehört ein Autostellplatz.
Viel mehr Platz ist dann auch nicht da, als für ein Auto pro Wohnung.
Unter den Mietern gibt es schon ständig dicke Luft weil einige mehrere Plätze besetzen und andere wieder keinen Platz finden.

In einer Wohnung lebt eine ältere Dame, dessen Sohn (nicht dort wohnhaft) vor einigen Monaten ein abgemeldetes Kfz auf einem der Plätze abgestellt hat.
Nun steht es da und steht und steht.
Nach mehrmaligem bitten, dieses dort doch bitte wieder zu entfernen, hieß es Anfang September, dass es innerhalb von 14 Tagen weg ist.
Geschehen ist aber rein gar nichts.
Nun hören wir hinten rum, dass besagter Sohn rumtönt, seine Mutter würde doch für den Platz bezahlen, dann könnte er da auch sein Kfz stehen haben.

Polizei und Ordnungsamt können uns nicht weiter helfen.
Was ist rechtlich jetzt richtig und wie können wir am besten weiter fort fahren?

EDIT : Mittlerweile hat schon ein weiterer Mieter auch ein abgemeldetes Auto dort hingestellt, obwohl nicht mal ein Führerschein vorhanden ist. Dieses dient nur dem reinen Verkauf, wie es auf Kleinanzeigen zu sehen ist.

Ich danke schon mal.

hi,

bedeutet was genau?
Es gibt 20 Wohnungen und 20 wahllose Parkplätze?

oder
Es gibt 20 Wohnungen und 20 zugehörige, nummerierte Parkplätze die den Wohnungen zugewiesen sind.

da hat er doch absolut recht.
was geht es jemanden anderen an, wie ein gemieteter Stellplatz genutzt wird?

Wenn der Stellplatz leer wäre, dürfte sich ja dennoch keiner da drauf stellen, wenn er an die Dame vermietet ist.
Ich verstehe dein Problem nicht so recht. Eventuell ungünstig geschildert.

grüße
lipi

Es gibt 8 Wohnungen und 8 wahllos Stellplätze.

Prinzipiell ist seine Aussage ja richtig, aber wir als Eigentümer möchten nicht, dass dort Monate oder Jahre lang ein Auto vor sich hin modert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder Mieter, einfach auf seinem Stellplatz hinstellen darf, was und von wem er will. Es ist ja immerhin nur gemietet und kein Eigentum.

Lg

Man wird klären müssen, welche Nutzung noch ein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache ist.

Kam die Aussage „Das ist privater Grund, da dürfen wir nichts machen.“?
Das ist in dieser Pauschalität falsch.
Stellplätze für Mieter (und deren Besucher) sind weitaus häufiger „öffentliche Verkehrsfläche“, als man denkt.

hi,

du sprichst schon wieder von ‚seinem Stellplatz‘ einerseits und wahllosen Stellplätzen andererseits.

was denn nun?

grüße
lipi

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Richtig, genau diese Aussage kam!

Meine Recherche hat auch ergeben, dass ein so „öffentlicher“ Parkplatz kein Privatgrundstück in diesem Sinne ist, sondern auch zum öffentlichen Straßenverkehr gehört.

Ja, es befinden sich 8 unausgeschilderte Parkplätze vor dem Haus.

Tut mir leid für die abermals falsche Wortwahl :see_no_evil:

Aber es sind ebensoviele Parkplätze wie Wohnungen da? Dann würde ich aber eher beanstanden, dass einige Leute offenbar zwei Parkplätze beanspruchen - und nicht, dass ein Mieter einen Parkplatz für ein abgemeldetes Auto nutzt. Außer, er würde eine zweiten Parkplatz mit einem angemeldeten Auto belegen. :slight_smile:

Das ist aber keine rechtliche, sondern eher eine moralische Antwort.

Gruß,
Max

Ist korrekt.
Da haben wir auch tagtäglich Diskussionen drüber mit den Mietern, die mehr Parkplätze beanspruchen, als ihnen offiziell zustehen.

Wer sowas sagt, ohne die Situation geprüft zu haben, wollte eigentlich sagen, dass er keine Zeit / keine Lust hat, diesen Sachverhalt zu bearbeiten.

Bei der Polizei sehe ich kein Versäumnis, denn um den ruhenden Verkehr hat sich das Ordnungsamt zu kümmern. Unser OA macht das auch - auf Zuruf. Auch auf den Stellplatzanlagen von Wohnsilos. Ich habe diese neonroten Aufkleber da häufiger gesehen.

Ich würde aber dennoch über das Zivilrecht gehen, denn wochenlanges Abstellen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs dürfte kaum eine bestimmungsgemäße Nutzung sein - „dürfte kaum“ heißt, dass ich es nicht weiß.

Ich danke Dir.
Das sagt mir schon mal, dass meine Gedankengänge doch nicht ganz so abwegig waren.

Dann habe ich schon mal eine Richtung, in die ich weiter „bohren“ sollte.

Hallo,

Bitte, wer ist „wir“?
Und wie ist das Eigentum an dem Haus geregelt?
Wer ist Vermieter? Und was steht in den Mietverträgen zu den Parkplätzen?

Gruss
Jörg Zabel

Hallo Jörg.

Wir, sind Mann und Frau = Eigentümer und Vermieter.

Im Mietvertrag steht bisher leider nur drin, dass zu der Wohnung ein Stellplatz gehört.

Hallo,

Und was genau steht da? Das könnte wichtig sein.
Gibt es eine Hausordnung oder sowas?

Was spricht dagegen, jetzt den Wohnungen konkrete Stellplätze zuzuordnen?

Gruss
Jörg Zabel

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Abgemeldete Autos dürfen nicht auf öffentlichem Verkehrsraum abgestellt werden. Das hat nichts mit Privatgrundstück zu tun, sondern nur damit, daß es öffentlich zugänglich ist. Das OA MUSS sich darum kümmern. Vielleicht kann ihnen das einRA mal klar machen.

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hi,

der Aufwand bringt leider nichts, wenn im Mietvertrag der Stellplatz mit vermietet wurde.

Erst stand es im Vertrag, dann wurde gesagt es gibt keine festen Stellplätze, plötzlich ist der Stellplatz doch wieder vermietet.

Daher denke ich, es wäre sinnvoll das mal zu klären.
Ist der Vermieter am Ende nicht der Eigentümer des Stellplatzes und hat es nur im Vertrag erwähnt, weil das viel besser klingt und man so mehr Geld bekommt, so würde man da nun doch nicht mit dem Finger drauf zeigen.

grüße
lipi

Jeden Tag nachschaun ob an den Karren Betriebsflüßigkeiten auslaufen.
Wwenn ja, sollst mal sehen wie schnell das Ordnungsamt dann tätig wird. ramses90

Hm. Ich wäre mir da nicht so sicher.

VerfGH Sachsen v. 20.04.2010:
Dem öffentlichen Verkehr dienen insbesondere nicht solche Flächen, die zwar baulich für eine Verkehrsnutzung geeignet sind, deren tatsächliche Benutzung aber auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt wird, etwa wenn ein Parkplatz bestimmten Personen vorbehalten bleibt und eine Benutzung durch die Allgemeinheit nicht geduldet wird.

BGH v. 21.01.1969:
Von einem öffentlichen Platz kann nicht gesprochen werden, wenn der Eigentümer oder der sonst Nutzungsberechtigte sein Grundstück bewusst nur einem beschränkten Personenkreis geöffnet hat, der sowohl untereinander wie mit ihm durch besondere persönliche Beziehungen verbunden ist.

Ist das wirklich ein „öffentlicher“ Parkplatz?

Gruß,
Max

Danke Bernie. So habe ich es auch verstanden. Da auf dem Parkplatz ja auch paketboten und sonstiges verkehrt.
Es ist ja kein richtig eingezäuntes Grundstück, sondern ein Parkplatz der an die Straße grenzt und für jeden zugänglich ist.

Wir als Eigentümer sind auch die Vermieter. Und zu den Wohnungen gehören nicht ausgeschilderte Stellplätze vor dem Haus.