Angenommen auf einem Grundstück eines Mehrfamilienhauses steht ein abgemeldeter PKW. Der PKW sieht grundsätzlich fahrtüchtig aus - Schrott ist was anderes. Laut Mietvertrag gehört zu jeder Mietpartei ein PKW-Einstellplatz.
Darf der Vermieter das Fahrzeug entfernen lassen wenn der Halter/Eigentümer nicht zu ermitteln ist?!
wenn das Fahrzeug auf einem „Privatparkplatz“ steht, sollte dies dem Eigemtümer des Parkplatzes bekannt sein, wem das Fahrzeug gehört. Ist dies nicht der Fall, sollte man einen Hinweis unter den Scheibenwisher befestigen, das es sich hierbei eben um einen Privatparkplatz handelt. Eine Frist zur Entfernung des KFZ ( bis max. 1 Woche ) kann man setzen. Der Hinweis, dass das KFZ dann ggf. abgeschleppt würde, sollte nicht fehlen, ebenso wenig wie der Hinweis, dass eine Entfernung zu Lasten des Eigentümers des KFZ geht.
Tut sich dann immer noch nicht, kann man das Fahrzeug entfernen lassen. Allerdings kommen dann die Kosten erstmal auf einen selber zu. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese wiederum privatrechtlich einzuklagen, aber dazu muss man dann den Eigentümer des KFZ kennen.
Ist das ganze jedoch ein „öffentlicher“ Parkplatz kann man das Ordnungsamt informieren, dann kümmern diese sich um die Entfernung.