Abgemeldetes KFZ in Einzelgarage

Hallo,

leider konnte Google und Co mit nicht wirklich weiterhelfen, drum wende ich mich hoffnungsvoll an Euch…
Es dreht sich um folgenden Sachverhalt:
Ich habe eine Einzelgarage gemietet, darin steht mein abgemeldets Fahrzeug. Die Garage ist direkt unter meiner Wohnung. Nun hat mein Vermieter mitbekommen, dass der Wagen abgemeldet ist und verlangt nun, dass ich entweder den Wagen zulasse oder Ihn entferne. Er betonte hierbei, es sei nicht in Ordnung, da es eine potentielle Brandgefahr darstellt…

ISt das sein Recht? Mein Gefühl sagt mir, dass er das nicht verlangen darf, da das Auto weder in einem öffentlichen Bereich steht, noch verliert es keinerlei Flüssigkeit…
Vielleicht kann ich von Euch einen Tipp bekommen, wie ich diese Situation nun am besten handhaben kann.

Vielen Dank
Grüße
N8Dragon

Häääää?
Hallo,
bin in dem Wissensbereich nur Laie, aber was macht es denn für die Brandgefahr einen Unterschied, ob das Auto angemeldet ist oder nicht? Und für was, wenn nicht für´s Unterstellen eines Autos, ist die Garage denn da?

Was halt m.E. nicht sein kann, ist das die Garage als quasi-Werkstatt verwendet wird, aber das hast Du ja auch nicht geschrieben…

Gruß
Andreas

Wenn ich das richtig verstanden habe, kombiniert er: Zugelassen = Versichert = „Sicher“ bezgl.- Brandschutz.

Die Garage wird auch nicht als Werkstatt genutzt… Es steht lediglich der Wagen drin.

Hallo,

mal abgesehen davon, dass du die FAQ 1129 noch einmal lesen und einhalten solltest, lässt sich die Frage m.E. sowieso nicht klären.

Vielleicht solltest du dich noch mal ins Verkehrsrechtsbrett begeben und dort deine FAQ-konforme Frage einstellen.

Gruß
Nita

Hallo,

Vielleicht solltest du dich noch mal ins Verkehrsrechtsbrett
begeben und dort deine FAQ-konforme Frage einstellen.

Ich denke hier ist die Frage schon richtig, was hat die Garage mit dem Verkehrsrecht zu tun? Ist genauso unsinnig wie die Brandgefahr durch ein abgemeldetes Fahrzeug.

Das Abstellen eines Fahrzeuges ist eine angemessene Nutzung einer Garage! Ob angemeldet oder nicht.

Gruss vonsales

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Hi,

Wenn ich das richtig verstanden habe, kombiniert er:
Zugelassen = Versichert = „Sicher“ bezgl.- Brandschutz.

Die Garage wird auch nicht als Werkstatt genutzt… Es steht
lediglich der Wagen drin.

Wenn ein Wagen nicht zugelassen ist, besteht normalerweise kein Versicherungsschutz mehr. Wenn nun doch irgendein Schaden durch das Fahrzeug angerichtet wird (z.B. ausgelaufenes Öl), dann versteh ich den Vermieter schon, daß er sich sorgt, wer anfallende Reinigungskosten etc. übernimmt. Vielleicht hat der Vermieter auch Angst, daß Fahrzeug da stehenbleibt und Mieter über Nacht und Nebel einfach verschwindet.

Vielleicht mal bei früherer Versicherung anfragen, ob´s eine Ruheversicherung (siehe auch: www.autogenau.de/ratgeber/auto-lexikon/autolexikon-r…) gibt, darüber ne Bestätigung anfertigen lassen und Vermieter vorlegen. Dann ist der bestimmt beruhigt.

Gruß Sid

könnte es sein, dass eine bestehende Privathaftpflicht möglicherweise Leistungsverpflichtet sein könnte?

vnA