Hallo,
jemand hat seine alte Gurke auf einem Privatgrundstück abgestellt, das Kfz abgemeldet und da steht es nun seit 1,5 Jahren und gammelt vor sich hin - das Landratsamt wird aufmerksam und zeigt den Grundstückeigentümer wg. Umweltverschmutzung an.
Der Halter ist auch über die Fahrgestellnummer nicht ermittelbar.
Kann nach einer angemessenen Zeit von der Eigentumsaufgabe nach § 959 BGB ausgegangen und das Kfz entsprechend entsorgt werden?
Natürlich auf Kosten des Grundstückeigentümers, der von niemanden die Erstattung verlangen kann…toll!
Ist „angemessene Zeit“ definierbar?
Danke, Helge