Abgemeldetes Schrottauto - wann Eigentumsaufgabe?

Hallo,
jemand hat seine alte Gurke auf einem Privatgrundstück abgestellt, das Kfz abgemeldet und da steht es nun seit 1,5 Jahren und gammelt vor sich hin - das Landratsamt wird aufmerksam und zeigt den Grundstückeigentümer wg. Umweltverschmutzung an.
Der Halter ist auch über die Fahrgestellnummer nicht ermittelbar.

Kann nach einer angemessenen Zeit von der Eigentumsaufgabe nach § 959 BGB ausgegangen und das Kfz entsprechend entsorgt werden?

Natürlich auf Kosten des Grundstückeigentümers, der von niemanden die Erstattung verlangen kann…toll!

Ist „angemessene Zeit“ definierbar?

Danke, Helge

Hallo

Kann nach einer angemessenen Zeit von der Eigentumsaufgabe
nach § 959 BGB ausgegangen und das Kfz entsprechend entsorgt
werden?

Natürlich auf Kosten des Grundstückeigentümers, der von
niemanden die Erstattung verlangen kann…toll!

Ist „angemessene Zeit“ definierbar?

IMHO 14 Tage

Übelegung:
Meldet sich der Eigentümer, dann bezahl er die Chose.
Meldet er sich nicht… wen interessierts?

MfG Frank