Hallo
mine Freundin hat eine Wohnung gemietet.Dort liegt ein Teppichboden drin den der Vermieter verlegt hat bevor sie eingzogen ist.Nun ist der schon fast 10Jahre alt und nicht mehr anzuséhen.Hat sie Recht auf einen neuen Teppichboden?
Hallo
mine Freundin hat eine Wohnung gemietet.Dort liegt ein
Teppichboden drin den der Vermieter verlegt hat bevor sie
eingzogen ist.Nun ist der schon fast 10Jahre alt und nicht
mehr anzuséhen.Hat sie Recht auf einen neuen Teppichboden?
Hi,
ein abgenutzter Teppichboden ergibt nicht automatisch das Recht, dass der Vermieter ihn austauschen muss. Wenn jedoch der Bodenbelag zu dünn ist und wellig wird und dadurch Stolperfallen auftreten besteht ein Anspruch auf Mängelbeseitigung - in diesem Fall Ersatz des Teppichboden -. Ebenso verhält es sich, wenn einzelnen Fäden gerissen sind oder sich durch Abnutzung Löcher als Stolperfalle gebildet haben. Ist jedoch der Bodenbelag nur alt, aber noch „verkehrssicher“ muss der Vermieter nicht austauschen.
Vorschlag: Den Vermieter informieren und ihn bitten den Boden zu ersetzen. Also keine Mängelanzeige, sondern es auf der Verhandlungswege versuchen.
Gruss Günter