Hallo liebe Wissenden. Hab Gestern auf 3Sat eine Politik Runde gesehen. Sackgasse Egogesellschaft. Dort ist genannt worden, dass es circa 10 Jahren ein Gesetz verworfen ist, dass Großeltern für Kinder in Armutslagen aufkommen müssen. Weiss jemand genaueres? Ich wäre echt sehr dankbar dafür!!!
Vielen Dank schonmal, Martin
Hallo!
Großeltern für Kinder in Armutslagen aufkommen müssen. Weiss
jemand genaueres? Ich wäre echt sehr dankbar dafür!!!
Vielen Dank schonmal, Martin
Nach § 1601 BGB sind Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, einander zu unterhalt verpflichtet. Also sind danach die Eltern den Kindern, die Großeltern den Eltern, aber auch die Großeltern den Enkeln zu unterhalt verpflichtet. Das gleiche gilt selbstverständlich auch umgekehrt.
Es ist also nach geltendem Recht schon immer so, dass auch Großeltern ihren Enkeln gegenüber unterhaltspflichtig sind und umgekehrt. Allerdings sind ja im Regelfall noch die Eltern vorhanden, so dass die Unterhaltspflicht der Großeltern nicht greift. Im übrigen sind Unterhaltsansprüche immer an die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gekoppelt - und die wird wohl bei einem durchschnittlichen Rentenempfänger nicht unbedingt bestehen.
Aber abgeschafft oder geändert oder geplant ist da nichts, sondern es ist schon immer so gewesen, dass Verwandte in gerader Linie Unterhalt schulden - in der Seitenlinie übrigens nicht, so dass keine Unterhaltspflicht zwischen Geschwistern besteht.
Gruß,
Frank.
Hallo Frank,
gilt das nicht auch für Ehepaare?
Also die gegenseitige Unterhaltspflicht?
Ehepaare sind doch nicht in gerader Linie miteinander (Bluts-)verwandt?
WB
Hallo.
Hallo Frank,
…mir fehlen zwar Schirm, Charme und Melone *g*, aber ich antworte trotzdem:
gilt das nicht auch für Ehepaare?
Also die gegenseitige Unterhaltspflicht?
Ehepaare sind doch nicht in gerader Linie miteinander
(Bluts-)verwandt?
Man ist erstmal nur dem Ehepartner sowie den Kindern unterhaltsverpflichtet,
sowie den Eltern. Siehe auch http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
HTH
mfg M.L.
Hallo Frank,
gilt das nicht auch für Ehepaare?
Also die gegenseitige Unterhaltspflicht?
Ehepaare sind doch nicht in gerader Linie miteinander
(Bluts-)verwandt?
Deswegen heißt das eine Verwandtenunterhalt und das andere Ehegattenunterhalt. Das sind zwei verschiedene Ansprüche, die haben miteinander nichts zu tun.
Frank
Hallo!
Man ist erstmal nur dem Ehepartner sowie den Kindern
unterhaltsverpflichtet,
sowie den Eltern. Siehe auch
Das ist so nicht ganz richtig, man ist grundsätzlich auch seinen Großeltern zu Unterhalt verpflichtet, allerdings greift diese Pflicht nicht, wenn die eigenen Eltern noch leben, weil zunächst immer die näher verwandten vor den weiter entfertn verwandten Abkömmlingen haften, § 1606 BGB.
Frank