Abgeschleppt ohne etwas dafür zu können

Hallo,

Folgender Fall:

Jemand stellt sein Auto Sonntags Abends unter einem Baum ab. Es hatte zuvor gestürmt. Montags vormittags ist das Auto abgeschleppt worden. Herr Jemand bemerkt es jedoch erst drei Tage später. Er muss es teuer auslösen und bekommt zusätzlich einen Strafzettel wegen Parkens in absoluten Halteverbot (Verkehrszeichen 283.
Die Stadt hatte montags wegen Baumschneide-Arbeiten abschleppen lassen.

Jedoch gibt es in der gesamten Straße kein Zeichen 283!

Jemand meint er könne dafür nichts, weil er sich sicher ist, dass Sonntags noch kein Halteverbot war, und will das Knöllchen nicht bezahlen und am besten sein Geld zurück.

Darf er das verlangen?

Vielen Dank im vorraus
Kai

Es hatte zuvor gestürmt.

Hi, das könnte ein Grund gewesen sein ein temporäres Halteverbot aufzustellen. Dabei werden auch oft Aufnahmen gemacht wer zu dem Zeitpunkt der Aufstellung dort gestanden hat.

Montags vormittags ist das Auto
abgeschleppt worden.

Da sollte jemand mal beim Amt für öffentliche Ordnung nachfragen ob da Schilder gestanden sind.

Er muss es teuer auslösen und bekommt zusätzlich
einen Strafzettel wegen Parkens in absoluten Halteverbot
(Verkehrszeichen 283.

Ach, er hätte es auch dort lassen können, dann wäre es irgendwann entsorgt worden :wink:

Die Stadt hatte montags wegen Baumschneide-Arbeiten
abschleppen lassen.

Deshalb wohl auch die Schilder. Im Normalfall werden sie 48 oder 72Std vorher aufgestellt, dann können auch die abgeschleppt werden die dort gestanden sind. Aber trifft ja hier nicht zu, wenn die Schilder übersehen wurden. Wären die Schilder erst danach aufgestellt worden, dann wäre umsetzen auf Kosten der Stadt möglich gewesen.
Umsetzen hätte hier auch ausgereicht statt abschleppen.

Also nachfragen.

Jedoch gibt es in der gesamten Straße kein Zeichen 283!

Wenn die mit den Arbeiten fertig sind, werden die Schilder abgebaut.

Jemand meint er könne dafür nichts, weil er sich sicher ist,
dass Sonntags noch kein Halteverbot war,

Nachfragen wann die Schilder aufgestellt wurden und ob Bilder gemacht wurden.

und will das
Knöllchen nicht bezahlen und am besten sein Geld zurück.

Der Will ist gestorben.
Nachfragen und danach handeln.

Darf er das verlangen?

Ja, ich verlange auch viel, was ich bekomme steht auf einem anderen Blatt.

Q-Gruß

huhu!

Deshalb wohl auch die Schilder. Im Normalfall werden sie 48
oder 72Std vorher aufgestellt, dann können auch die
abgeschleppt werden die dort gestanden sind.

Hat man die Pflicht, alle 3 Tage bei seinem Auto vorbeizuschaun?

Gruß
Paul

Nein,
es haette gereicht, wenn die Nachbarn mal sagen was sie sehen. Oder knipsen, wenn etwas komisch erscheint. So ein Digi-Bild kostet praktisch nichts, und foerdert die Freundschaft ungemein. (Wie koennte man mit dem Geld jetzt gemeinsam schlemmen gehen.)
Gruss Helmut

Ja,
nur in der anonymen Großstadt, wo man manchmal gezwungen ist einen Block weiter, um die Ecke zu parken, weil es nicht so viele Parkplätze gibt, kennt man die Leute, welche dort wohnen, nicht unbedingt.
Außerdem ist es hier auch nicht vorteilhaft jeden Tag das Auto zu benutzen, wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln schneller und wirtschaftlicher ans Ziel kommt.

Gruß Kai

PS.: In Zukunft werde ich öfters nachschauen, ob mein Auto noch steht. So sicher kann man sich ja anscheinend nicht sein.

temporäres Desinteresse
huhu!

es haette gereicht, wenn die Nachbarn mal sagen was sie sehen.
Oder knipsen, wenn etwas komisch erscheint.

Also für mich erscheint nichts komisch, wenn ein Auto für mehr als 3 Tage irgendwo steht.
Auch bei 3 Wochen würde ich mir noch keine Gedanken machen.

Ein temporäres Desinteresse am Auto, das länger als 72 Stunden dauert, wird ja wohl zulässig sein. Und deswegen zweifle ich auch die Verpflichtung an, die Abschleppkosten zu tragen.

Gruß
Paul

Jemand meint er könne dafür nichts, weil er sich sicher ist, dass Sonntags noch kein Halteverbot war, und will das Knöllchen nicht bezahlen und am besten sein Geld zurück.

Widerspruch gegen die Maßnahme, HInweis auf fehlende Schilder. Die Ordnungsbehörde muss dann die Maßnahme eingehend begründen.
Evtl. auch Widerspruch gegen die Herausgabe des Fahrzeugs nur gegen Cash (es ist zwar gängige und bewährte Praxis, die Abschleppkosten durch den Unternehmer beitreiben zu lassen, aber nicht destotrotz sehr oft rechtswidrig).

Gruss

Iru

Hat man die Pflicht, alle 3 Tage bei seinem Auto
vorbeizuschaun?

Hi,

die Fragen müssen lauten,

darf ein Fahrzeug nach den 48 oder 72Std abgeschleppt werden wenn ein Parkverbot neu eingerichtet wird?

Hier lautet die Antwort ja.

Wenn er dies verhindern will, muss er dann alle 48 oder 72Std nach dem Fahrzeug schauen,

Hier lautet die Antwort ja.

Muss er es?

Hier lautet die Antwort nein. Darf dann aber zahlen wenn abgeschleppt wird.

Q-Gruß

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Hallo Q

Darf dann aber zahlen wenn abgeschleppt wird.

wenn das Abschleppen rechtsmäßig war, sollte der Fahrzeughalter/Verantwortliche durchaus die Kosten zahlen. Ich halte es aber ausgesprochen bedenklich, wenn nicht gar rechtswidrig, wie in einigen Bundesländern seit Jahren verfahren wird; nämlich dass die Kosten unmittelbar beim Abschleppunternehmer zu entrichten sind (ansonsten bekäme man das Fahrzeug nicht wieder). Dadurch wird ganz klar der Rechtsschutz zugunsten des Gewinstrebens des Abschleppunternehmers unterlaufen, den jeder Bürger haben sollte. Bei einer genauen Prüfung des dazu passenden Ordnungsrechtes kommt man immer wieder darauf, dass derartige Verfahrensweisen nicht vom Gesetz gedeckt sind.
Daher hat ein Widerspruch dagegen meist Erfolg. Allerdings ist es in Deutschland recht verbreitet, solcherart Maßnahmen als rechtmäßig anzusehen (was mich wiederum wundert, da hier in D gegen und um jeden Sch… geklagt wird).

Gruss

Iru

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darf ein Fahrzeug nach den 48 oder 72Std abgeschleppt werden
wenn ein Parkverbot neu eingerichtet wird?

Hier lautet die Antwort ja.

Wenn er dies verhindern will, muss er dann alle 48 oder 72Std
nach dem Fahrzeug schauen,

Nur angenommen es droht montags morgens (also keine 24 Stunden nach dem Parken) ein großer Ast auf das Auto zu fallen und die Stadt lässt deswegen abschleppen, um den Ast entfernen zu können.

Ist man bei höherer Gewalt solchen Maßnahmen hilflos ausgeliefert?

Von meinem Rechtsverständnis her, ist das doch das Pech der Stadt, wenn sie an ihrem Bäumchen arbeiten muss und darf denjenigen, der unter dem Baum geparkt hat, nicht noch bestrafen.

Andererseits habe ich lieber ein abgeschlepptes, als kaputtes Auto.

Ich verstehe den Sinn des Abschleppens, aber warum zahlt des nicht die Stadt?

Gruß Kai

Hi,

was, sagen wir es mal so, unserem Rechtsempfinden entspricht, können Gerichte anders sehen, und Juristen haben nun mal das Sagen. Da ist die persönliche Meinung bei beantworten einer Frage unerheblich.

Das mit eintreiben der Abschleppkosten ist nicht in jedem Bundesland gleich. Auch darf ein Abschleppunternehmen das im fremden Auftrag handelt auch nur kassieren wenn es die Berechtigung zum Inkasso hat, sprich Rechtsanwälte beauftragt oder selber ein Inkassounternehmen ist.

Auch ob abschleppen rechtmäßig ist, kommt darauf an, es hätte auch das mildere Mittel, umsetzen des Fahrzeugs gereicht wenn freie Parkplätze in der Nähe sind. Aber wie gesagt, regional verschieden wird eben mal so, mal so gehandelt.

Q-Gruß

Nur angenommen es droht montags morgens (also keine 24 Stunden
nach dem Parken) ein großer Ast auf das Auto zu fallen und die
Stadt lässt deswegen abschleppen, um den Ast entfernen zu
können.

Hi,

bei Gefahr wird normal das Fahrzeug umgesetzt, ohne Kosten für den Halter. Die Stadt ist für den sicheren Zustand der Bäume verantwortlich. Nur sollte ein Halteverbot dort aufgestellt worden sein, dann hat die Stadt ihren Beitrag geleistet. Wer sich dann in das Halteverbot stellt zahlt.

Ist man bei höherer Gewalt solchen Maßnahmen hilflos
ausgeliefert?

In dem Fall, also im Halteverbot sein Auto abstellen ist es keine höhere Gewalt.

Von meinem Rechtsverständnis her, ist das doch das Pech der
Stadt, wenn sie an ihrem Bäumchen arbeiten muss und darf
denjenigen, der unter dem Baum geparkt hat, nicht noch
bestrafen.

Wenn das Halteverbot dort war bevor das Auto abgestellt wurde ist es eine Ordnungswidrigkeit. Für solche temporären Halteverbote gibt es gute Gründe.Bei dem Baum hier, andere vor Gefahren schützen und Gefahren beseitigen. Dazu hat sie das Recht diesen Bereich entsprechend zu beschildern. Wer Umzieht kann auch solche Schilder sich genehmigen lassen.

Andererseits habe ich lieber ein abgeschlepptes, als kaputtes
Auto.

Wenn ein Ast darauf gelandet wäre, dann könnte die Stadt dafür haftbar gemacht werden. Außer sie ist ihrer Pflicht nachgekommen.

Ich verstehe den Sinn des Abschleppens, aber warum zahlt des
nicht die Stadt?

Weil, wenn ein Halteverbot aufgestellt wurde, es kein Verschulden der Stadt war, sondern des Fahrers.

Q-Gruß

Quelle
huhu!

darf ein Fahrzeug nach den 48 oder 72Std abgeschleppt werden
wenn ein Parkverbot neu eingerichtet wird?

Hier lautet die Antwort ja.

Wo ist diese Frist geregelt?

danke und
Gruß
Paul

Wo ist diese Frist geregelt?

Hi,

nicht wo ist geregelt, sondern wer hat geregelt.

Die Juristen natürlich.

Zitat

VG Braunschweig v. 01.09.2005: Es ist verhältnismäßig, wenn ein haltverbotswidrig geparktes Kfz bei einem mobilen Haltverbotsschild nach einer Vorlaufzeit von 72 Stunden kostenpflichtig umgesetzt wird

Das VG Braunschweig (Urt. v. 01.09.2005 - 5 A 59/05) hat bei mobilen Haltverbotsschildern eine Vorlaufzeit von 72 Stunden in der Regel für angemessen gehalten:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KfzUmsetzung16.php

Q-Gruß

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Weil, wenn ein Halteverbot aufgestellt wurde, es kein
Verschulden der Stadt war, sondern des Fahrers.

Dann müsste das mobile Halteverbotschild ziemlich bescheuert gestanden haben, wenn ich das übersehen haben soll.
Zumal ich noch einmal zu meinem Wagen zurückgegangen bin, um etwas herauszuholen.

Gruß Kai