Servus,
Ich habe versehentlich in München vor einer „Feuerwehrzufahrt“ geparkt.
Warum? Weil ich, durch den durchgängigen Schneehaufen (ca 40cm hoch und 70 breit) davor, diese Zufahrt nicht als solche erkannt habe. Auch auf dem Grundstück keine Räumung.
Stellt sich also die Frage, ob diese Zufahrt so nutzbar ist.
Das Hinweisschild auf den Parkscheinautomaten übrigens sticht blau ins Auge (direkt am Fahrbahnrand), das auf die Feuerwehrzufahrt ist bekanntlich weiß vor einem weißen Gebäude, 5m quer dahinter.
Ergebnis: 35 € und abgeschleppt worden, eine halbe Stunde vor Ablauf der bezahlten Parkzeit.
Mich regt weniger das Bußgeld auf, als die Abschleppung (und die Kosten und der Zeitverlust), denn ich wäre per Handy und sogar Festnetz (Nummer auf Visitenkarte auf dem Armaturenbrett)
erreichbar gewesen.
Man fühlt sich der Macht der Behörden dermaßen ausgeliefert…
Tja, gibt es eine Chance zum erfolgreichen Widerspruch?
Und bitte: unterlasst Hinweise wie „selbst schuld“, das weiß ich auch schon.
Danke
Unweiser Magikweis
Guten Tag.
Ich kenne die Rechtsprechung in der BRD nicht so genau das ich hier konkrette Auskünfte geben könnte.
Tut leid, aber trotzdem schöne Weihnachten.
Guten Tag,
die Wiederspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat, also wird meine Antwort wohl zuspät kommen.
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Das Argument, mit dem blauen Schild und dem weißen Schild (der Feuerwehrzufahrt)ist rechtlich nicht relevant, da ein durchschnittlicher Kraftfahrer hätte erkennen KÖNNEN, dass es sich um eine Feuerwehrzufahrt handelt.
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Das mit der Visitenkarte reicht laut herrschender Rechtsprechung nicht aus. Es ist richtig, dass die Behörde zwar grds. das mildeste Mittel wählen muss, aber um einen Anruf zu bekommen und nicht abgeschleppt zu werden, bedarf es eines Sachverhaltsbezuges. Du hättest da einen Zettel liegen haben müssen der in etwa so lautet: Befinde mich ca. 50M vom Auto in der Musterstraße 123. Bei Verkehrsbehinerung bin ich ca. in 2 Min vor Ort. Bitte anrufen. Datum des aktuellen Tages + Unterschrift. So wäre die Behörde im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsprinzips verpflichtet gewesen das mildeste Mittel zu wählen, sprich dich anzurufen. Die bloße Visitenkarte reicht leider nicht aus.
Sorry.
Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr,
Und die Nummer muss natürlich auch auf dem Zettel stehen