Abgeschleppt vor unbenutzbarer Feuerwehrzufahrt

Servus,

Man stelle sich vor:die Münchner Nymphenburger Str.

  • knapp 4 Spuren und
  • je eine Reihe parkende Autos
  • Grünstreifen, der witterungsbedingt ein 50 cm hoher Schneehaufen ist
  • Radweg und Gehweg
  • dahinter Zaun und jungfräuliche Schneedecke (20cm)

Plötzlich eine Lücke. Man stellt sich rein, sieht vorne ein Hinweisschild auf den Parkscheinautomaten und löst einen solchen.
Nach Ablauf der Parkzeit ist das Auto weg.
Abgeschleppt.
Da war rechts am Zaun ein Schild Feuerwehrzufahrt.
(weißer Schnee, weißes Haus, weißes Schild)

Entscheidende Fragen:

  • Ist ein Feuerwehrzufahrtsschild auch relevant, wenn
    diese nicht benutzbar ist.
    Die Feuerwehr fordert zur Räumung der gesamten Zufahrt auf.

  • Ist ein Polizist gehalten/verpflichtet dem Bürger eine
    Chance zu geben? Visitenkarte war im Kfz.

  • Und ja, Parken vor Feuerwehreinfahren ist saudumm.
    Noch dümmer allerdings, wenn sie nicht erkennbar ist.

Danke

Unweiser Magikweis

Hallo,

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…
Zitat:
Die Feuerwehrzufahrt ist eine Zufahrt für Rettungsdienste nach Brandschutzrecht. Der Verkehrsteilnehmer kann das Vorhandensein und ihre Rechtmäßigkeit nicht nach Gutdünken in Zweifel stellen. Das Halten ist nach Verkehrsrecht in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten verboten. Amtlich gekennzeichnet ist die Feuerwehrzufahrt, wenn das entsprechende Hinweiszeichen den hierfür erlassenen Vorschriften der Landes oder Gemeindebehörden entspricht. Dass eine private Kennzeichnung nicht ausreicht, versteht sich von selbst (KG Berlin, v. 27.02.1992 - VRS 83 63).

Den moralischen Aspekt mal bewußt aussen vorgelassen,
wäre hier zu prüfen, ob die Feuerwehrzufahrt wirklich den obigen Anforderungen entspricht.
Allerdings glaube ich mich zu erinnern, dass die Rechtssprechung immernoch davon ausgeht, dass auch ein fehlerhaft aufgestelltes Verkehrsschil gilt.

Rumburak
Angaben ohne Gewähr

Servus,

Man stelle sich vor:die Münchner Nymphenburger Str.

  • knapp 4 Spuren und
  • je eine Reihe parkende Autos
  • Grünstreifen, der witterungsbedingt ein 50 cm hoher
    Schneehaufen ist
  • Radweg und Gehweg
  • dahinter Zaun und jungfräuliche Schneedecke (20cm)

Plötzlich eine Lücke. Man stellt sich rein, sieht vorne ein
Hinweisschild auf den Parkscheinautomaten und löst einen
solchen.
Nach Ablauf der Parkzeit ist das Auto weg.
Abgeschleppt.
Da war rechts am Zaun ein Schild Feuerwehrzufahrt.
(weißer Schnee, weißes Haus, weißes Schild)

Eigentlich müßte das Schild einen roten Rand haben ( DIN 4066 )

Entscheidende Fragen:

  • Ist ein Feuerwehrzufahrtsschild auch relevant, wenn
    diese nicht benutzbar ist.
    Die Feuerwehr fordert zur Räumung der gesamten Zufahrt auf.

Wie bereits erwähnt ist das Parken vor Amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten verboten. Es gibt allerdings findige Bürger, dich sich solche Schilder selbst herstellen/lassen und anbringen. Polizeiabschnitte/Wachen verfügen in der Regel über Listen in denen die „echten“ Feuerwehrzufahrten in ihrem Zuständigkeitsbereich verzeichnet sind.

Ein optisch offensichtliches „Origninalschild“ Feuerwehrzufahrt muss also nicht wirklich eine solche kennzeichnen

  • Ist ein Polizist gehalten/verpflichtet dem Bürger eine
    Chance zu geben? Visitenkarte war im Kfz.

Es kursierte mal eine Zeitlang das Gerücht, falsch Parken und eine Erreichbrakeit hinter der Windschutzscheibe zu hinterlassen schützt vor dem Abschleppen.
Dieses kann jedoch auch umgedreht werden und dem Verkehrsteilnehmer wird das vorsätzliche Parken „unterstellt“. Nach dem Motto ich stell mich hin wo ich will, ich bin ja erreichbar.

  • Und ja, Parken vor Feuerwehreinfahren ist saudumm.
    Noch dümmer allerdings, wenn sie nicht erkennbar ist.

Wenn das Schild von Schnee bedeckt gewesen wäre, hätte man sich auf den Sichtbarkeitsgrundsatz berufen können. Ein bloßes „übersehen“
zählt leider nicht dazu

Danke

Unweiser Magikweis

Hallo,

wieso sollte die Feuerwehrzufahrt unbenutzbar sein? 50cm Schnee behindern sicher, aber ein Feuerwehrfahrzeug rammt da locker durch. Zum Beispiel darf die Feuerwehr und bei Gefahr für Leib und Leben sogar Fahrzeuge „wegrammen“ mit ihren Wagen. Den Schaden trägt der Falschparker dann selbst (und den am Feuerwehrauto noch dazu). Kommt sicher selten vor, aber wenn ich mir die ausgeschilderten Rettungswege im engen Wohngebiet so ansehe, zugeparkt… Ehe 10 Autos abgeschleppt sind, ist das Rettungsfahrzeug da durch. Die Person, die in Gefahr ist, wirds danken.

Gruß
Selorius

Da war rechts am Zaun ein Schild Feuerwehrzufahrt.
(weißer Schnee, weißes Haus, weißes Schild)

War das Schild wegen des Schnees nicht erkennbar gewesen?
DAS wäre der einzige mir einfallende Grund, da kostenarm heraus zu kommen. Ich vermute, dass man die Abschleppkosten auch dann zu tragen hätte, denn schließich hätte man das Auto nicht dort stehen lassen können. Aber zumindest das Verwarnungs/Bußgeld wäre dann wohl hinfällig.

Entscheidende Fragen:

  • Ist ein Feuerwehrzufahrtsschild auch relevant, wenn
    diese nicht benutzbar ist.

Du unterschätzt den Vortrieb eines Feuerwehrfahrzeuges aber gewaltig!
50cm Schneehaufen sind NICHTS.