liebe Leute,
läßt sich eine bestandskräftige, geschlossene Einkommensteuererklärung
- die also nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung steht -
vergangener Jahre wieder öffnen,
indem man z.B. eine vergessene Einnahme nachmeldet, um dann im 2. Zug auch eine vergessene Ausgabe noch geltend zu machen,
und ist so eine vergessene Ausgabe dann begrenzt auf die Höhe der nachgemeldeten Einnahmen?
vielen Dank für kommentare, Gruß Schwipp