Abgeschlossenheitsbescheinigung

Hallo zusammen,

gerade habe ich mal ein wenig bzgl der Abgeschlossenheitsbescheinigung gegoogelt. Diese wird wohl von der Bauaufsichtsbehörde erstellt, wenn ein Baugenehmigung vorliegt.

Wenn man jetzt aber in einem bestehenden Haus renoviert, 1 Wand wegnimmt und einen neuen Treppenaufgang macht, braucht man dafür auch eine Baugenehmigung, oder bezieht sich das nur auf einen Neubau bzw. Anbau?

Im Endeffekt wird bei uns dieses bestehende Haus durch Trockenbauwände in der Mitte durchgeteilt. Ein separater Hauseingang besteht. Ich denke die Bescheinigung ist wichtig, für evtl. Steuerklasse (2), und andere Sachen.

Brauche ich auch bei Renovierung eine Baugenehmigung? Muss ich mich, um die Bescheinigung zu bekommen, wirklich an die Bauaufsichtsbehörde wenden?

Hoffe jemand kennt sich in der Richtung ein wenig besser aus, wie ich, und bringt mal ein wenig Licht ins Dunkle :smile:

Danke für eure Hilfe
Belini

Hallo,

Du benötigst diese Bescheinigung u.a. auch, wenn Du einen Teil eines Objektes veräußern musst und dann ist genau definiert wo die Wand lang läuft. Stell Dir ein Mehrfamilienhaus vor - jede Wohnung hierin benötigt diese Bescheinigung für eine Veräußerung.

Frag doch am besten bei der zuständigen Behörde nach und schildere Deinen konkreten Fall.

Gruß,
Alexandra