Abgeschoben aus den USA - Welche Hilfe?

Hallo,

ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.

Meine Freundin sitzt aktuell in den USA im Gefängnis und wird voraussichtlich 2005 nach Deutschland abgeschoben - sie ist deutsche Staatsbürgerin.

Ihre Familie hier in Dtl. weigert sich, ihr zu helfen, sei es finanziell oder mit einer Wohnmöglichkeit. Sie hat auch keinen Kontakt mehr zu ihren Verwandten. Ihr Ehemann, wegen dem sie in die USA gegangen ist, ist verstorben, kann sie also auch nicht unterstützen. Besitztümer hat sie keine.

Welche Möglichkeiten gibt es, ihr VOR der Abschiebung durch das Sozialamt o.ä. eine Wohnung zu organisieren? Es würde erstmal sogar ein Zimmer reichen. Denn sie wird aus dem Gefängnis praktisch ohne Zwischenstop hier her geflogen und dann hier sich selbst überlassen. Da Anträge beim Sozialamt erfahrungsgemäß etwas brauchen, gilt es vor allem die Übergangszeit zu überbrücken oder diese ganz zu vermeiden, da sie sonst auf der Strasse leben müßte.

Selbstverständlich möchte sie sich hier auch Arbeit suchen - was nach 20 Jahren USA, davon die letzten 8 im Gefängnis nicht einfach ist.

Leider kann ich sie nicht, auch nicht vorübergehend, bei mir wohnen lassen, weil mein Mann dafür keinerlei Verständnis hätte. Unsere Wohnung wäre dafür auch zu klein.

Ich hoffe, es kennt sich jemand mit dieser speziellen Situation aus, oder weiß zumindest, an wen ich mich wenden könnte. Eine Anfrage ans örtliche Sozialamt habe ich auch schon gestellt, aber noch keine Antwort erhalten.

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe

Herzliche Grüße
Anja

Hi,
ich schlage vor, sich schnellstens an die Botschaft/das Konsulat zu wenden.
Die können sicher weiterhelfen.

Gruß
HaweThie

Hallo Anja,

die Dame sitzt in Haft und wird direkt ausgeliefert. Hier ist nur die Betreuung durch die Botschaft möglich im Rahmen der Notwendigkeiten.

Wie soll das mit der Stütze geschehen, wenn jemand noch in den USA lebt ? Da kann derzeit kein Sozialamt als „Fallpauschale“ einfach Geld ausgeben. Und dies wäre auch nicht berechtigt. Ganz abgesehen davon, dass möglicherweise nach der Abschiebung auch unsere Justiz tätig wird. Straftaten im Ausland können nämlich durchaus im Inland nochmals abgeurteilt werden. Die frühere Strafe muss dann angerechnet werden. Die Kosten der Abschiebung - des Fluges werden wohl ohnehin noch kommen -.

Daher abwarten bis Deine Bekannte in DE ist. Dann wird man sehen, was zu tun ist. Derzeit ist zumindest was den Aufenthalt in einem US-Gefängnis betrifft - wohl keine finanzielle Unterstützung notwendig.

Gruss Günter

ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.

Meine Freundin sitzt aktuell in den USA im Gefängnis und wird
voraussichtlich 2005 nach Deutschland abgeschoben - sie ist
deutsche Staatsbürgerin.

Ihre Familie hier in Dtl. weigert sich, ihr zu helfen, sei es
finanziell oder mit einer Wohnmöglichkeit. Sie hat auch keinen
Kontakt mehr zu ihren Verwandten. Ihr Ehemann, wegen dem sie
in die USA gegangen ist, ist verstorben, kann sie also auch
nicht unterstützen. Besitztümer hat sie keine.

Welche Möglichkeiten gibt es, ihr VOR der Abschiebung durch
das Sozialamt o.ä. eine Wohnung zu organisieren? Es würde
erstmal sogar ein Zimmer reichen. Denn sie wird aus dem
Gefängnis praktisch ohne Zwischenstop hier her geflogen und
dann hier sich selbst überlassen. Da Anträge beim Sozialamt
erfahrungsgemäß etwas brauchen, gilt es vor allem die
Übergangszeit zu überbrücken oder diese ganz zu vermeiden, da
sie sonst auf der Strasse leben müßte.

Selbstverständlich möchte sie sich hier auch Arbeit suchen -
was nach 20 Jahren USA, davon die letzten 8 im Gefängnis nicht
einfach ist.

Leider kann ich sie nicht, auch nicht vorübergehend, bei mir
wohnen lassen, weil mein Mann dafür keinerlei Verständnis
hätte. Unsere Wohnung wäre dafür auch zu klein.

Ich hoffe, es kennt sich jemand mit dieser speziellen
Situation aus, oder weiß zumindest, an wen ich mich wenden
könnte. Eine Anfrage ans örtliche Sozialamt habe ich auch
schon gestellt, aber noch keine Antwort erhalten.

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe

Herzliche Grüße
Anja

Hallo Anja,

Deine Freundin kann sehr froh sein, daß sie in Dir jemanden hat, der zu ihr hält.
Hat sie selbst denn schon irgendwelche Vorstellungen wie es für sie weitergehen soll?
Allgemeine Hilfe findest Du für sie eventuell bei folgenden Stellen:

http://www.evang-kirchen-landshut.de/diak_werk/index…

Alternativ evtl. auch :

Anschrift:
Katholisches Pfarramt St. Pius
St.-Pius-Platz 2
D-84034 Landshut
BR-Deutschland
Telefon: 0049-871-61 431
Telefax: 0049-871-62 476
E-mail: [email protected]

vertrauenserweckend klingt auch :

Caritasverband Der Caritasverband bietet offene soziale Beratung für Aussiedler, Asylbewerber, Nichtseßhafte, Strafentlasse. Vermittlung von Erholungen für Mütter, Familien, Alleinerziehende mit Kindern, Senioren. Beratungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Montag bis Donnerstag 13 bis 17 Uhr, Freitag 13 bis 15. 30 Uhr. Freyung 619. Außenstellen in Ergoldsbach, Rottenburg, Geisenhausen, Vilsbiburg und Velden. 0871/805100

Ich drücke Dir / Euch die Daumen das wenigstens eine dieser Institutionen in der Lage ist zu helfen, bzw. zunächst einmal Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen. Das Sozialamt denke ich kann im Moment überhaupt nicht hilfreich sein, denn die wissen doch noch nicht einmal genau wie es mit der Sozialhilfe überhaupt weitergeht.

Liebe sonntägliche Grüsse
Katein

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo an alle Antworter,

vielen Dank soweit schonmal.

Ich glaube, ich wurde etwas missverstanden. Sie möchte natürlich nicht für jetzt sofort Sozialhilfe.

Was sie allerdings möchte wäre nach der Abschiebung nicht auf der Strasse zu sitzen. Sprich, wenn sie z.B. zum 1.1.2005 abgeschoben wird, daß zu dem Zeitpunkt eine Wohnung da ist - kahl, ohne Möbel, egal, Hauptsache nicht obdachlos. Wie gesagt, auch ein Zimmer würde erstmal reichen. Für sie ist halt das wichtigste nach der Abschiebung nicht auf der Strasse zu sitzen.

Katinka, danke für deine aufmunternden Worte und deine Tips. Ich werde mich mit den Institutionen mal besprechen, was man da machen kann.

Wie sie es sich dann weiter vorstellt? Sie will natürlich arbeiten wenn möglich. Noch kann man hier in der Gegend berechtigt darauf hoffen, daß wenn man arbeiten will, man auch Arbeit kriegt.

In Deutschland wird sie für die Tat wohl eher nicht mehr bestraft, weil 1. die Tat in den USA stattfand und 2. die Tat hier VIEL geringer bestraft worden wäre.

Mit welchen Kosten ist für die Abschiebung zu rechnen?

Vielen Dank an alle und einen schönen restlichen Sonntag
Anja

Hallo,

einen nspruch auf Sozialhilfeleistungen hat grundsätzlich nur diejenige, die im Bundesgebiet gemeldet ist ( bis auf einige,wenige Ausnahmen) . Der sogenannte örtliche Träger der Sozialhilfe tritt nach dem BSHG ab dem Zeitpunkt ein, wo die Bedürftigkeit festgestellt und dem Amt zur Kenntnis gegeben wird. Wenn die Abschiebung erst am 01.01.2005 erfolgen soll, kann ein Anspruch auf Leistungen auch erst ab diesem Zeitpunkt festgestellt werden. Hierzu bedarf es allerdings einer Anmeldung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des jeweiligen Sozialamtes. Die betroffene müsste sich somit erst anmelden und sofort danach einen Antrag bei dem Sozialamt stellen. Der Rat mit der Hilfestellung durch entsprechende Institutionen ist gut, denn diese unterstützen bei den Behördengängen und / oder vermitteln eine vorläufige Unterkunft. Die Kosten der Abschiebung könnten sich schnell bei mehreren tausend Euro belaufen ( Flugticket und eventuell behördliches / polizeiliches Begleitpersonal ). Viel E
Gruß Erfolg!
Gruß
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Anja,
es gibt Überbgangseinrichtungen für Haftentlassene gem. § 72 BSHG. Frage auf dem Sozialamt nach, welche stationären Hilfemöglichkeiten nach § 72 BSHG in der jeweiligen Stadt zur Verfügung stehen.
Viele Grüße
Jens