… Hallo, wer kann mir eine Definition für den Begriff Abgeschlossenheit im WEG geben. Danke
pia
Hallo,
dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG). Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Es muss weiterhin ein eigener, abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.
Ausreichend?
lG
… Hallo, wer kann mir eine Definition für den Begriff
Abgeschlossenheit im WEG geben. Danke
pia
Schall-, Wärme- und Brandschutz sind nicht Gegenstand der Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG.
vnA