Was wäre, wenn Kleinunternehmer, vorsteuerabzugsberechtigt, einfache
formularlose EÜR, da kaum Umsatz, sein Gewerbe abmeldet - wenn er
einen Gebrauchtwagen mit Ustausweis gekauft hätte - er für die Privatnutzung
des PKW nach der 1 % Steuerregelung besteuert worden wäre zu 80 %.
PKW wäre abgeschrieben - müsste aber nach Gewerbeabmeldung
in Privatvermögen -
aber wie hoch wäre denn der anzusetzende Wert des PKW worauf
der gewesene Händler dann USt zahlen müßte ?
müßte er ? Wenn er so ca. . 1400 Euro Steuern für die Privatnutzung
zahlen gemußt hätte - und wenn er über 60 Jahre wäre ?
Hallo,
das in Rede stehende Kfz. kann zu einem Wert X zuzüglich 19% MwSt. von dem Unternehmer aus dem Betrieb herausgekauft werden.
Dabei ist es gleichgültig, wieviel der Unternehmer nach der 1%-Regelung bereits versteuert hat, daß das Auto bereits abgeschrieben und der Unternehmer über 60 Jahre alt ist.
Es würde sich anbieten, von einem Autohändler ein günstiges Ankaufsangebot für das Auto zu haben und dieser Preis für den Ankauf verwendet wird.
Für das Unternehmen bedeuten dies noch Erlöse in Höhe des Netto-Verkaufswertes und die Abführung der sich daraus ergebenden MwSt. an das Finanzamt.
Beste Grüße
maasterp