Hallo!
Wahrscheinlich ziemlich trivial aber im Moment komm ich nicht drauf:
Wenn in einer Straße die Bordsteine auf der ganzen Länge abgesenkt sind ist dann dort automatisch Parkverbot?
Danke und Grüße
Hallo!
Wahrscheinlich ziemlich trivial aber im Moment komm ich nicht drauf:
Wenn in einer Straße die Bordsteine auf der ganzen Länge abgesenkt sind ist dann dort automatisch Parkverbot?
Danke und Grüße
Hallo,
nein
Gruß
Nostra
Warum?
Danke
Warum?
Hallo,
habe ich mir doch gedacht, mit so einer kurzen Antwort provoziert man nachfragen.
Einmal ganz einfach gesagt, ein abgesenkter Bordstein auf der ganzen Länge, kann nicht noch einen abgesenkten Bordstein haben. Wäre aber notwendig um ein Halteverbot kenntlich zu machen. Die Antwort ist auch noch unbefriedigend, also lassen wir Juristen erklären.
"… Eine Legaldefinition (Erklärung) des Begriffs „Bordsteinabsenkungen“, der auch in § 10 StVO Verwendung findet, enthält die StVO nicht. Aus Sinn und Zweck der Vorschrift, aber auch aus dem Wortlaut „Absenkung“ folgt, daß das Parkverbot nicht überall dort besteht, wo - wie häufig anzutreffen - der Bordstein insgesamt auf längere Strecken flach ist; der Begriff der Absenkung ist vielmehr so zu verstehen, daß sich der abgesenkte Bordstein deutlich von dem übrigen, höher gelegenen Bordsteinniveau abheben muß (so zutreffend Hentschel NJW 1992, 2062; ders. in Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., §12 Rdnr. 57 a m.w.N.;
Und das schlägt sich in einem Urteil nieder das sogar noch weiter geht.
OLG Köln v. 05.11.1996: Eine Bordsteinabsenkung liegt nicht mehr vor, wenn sie länger als eine Pkw-Länge ist
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss03.php
Nach dem Urteil ist nur vor einer relativ kurze Bordsteinabsenkung ein Parkverbot.
Gruß
Nostra
Ja danke.In der Art hatte ich etwas gesucht.
Grüße