Guten Tag zusammen,
eine Freundin wohnt in einem Dorf(Brandenburg) und dort gibt es nur eine Staße diese ist mit einem „Gehweg“ (abgesenktem Bordstein (Durchgängig durch´s ganze Dorf))gepflastert. Nun haben wir einen starken Schneefall und somit ist es für Auto´s auch schwierig zu wenden/fahren, daher wird der „Gehweg“ befahren. Wie ist es nun rechtlich? Darf man den Gehweg befahren/halten um Fahrgäste ein- und aus steigen zu lassen oder ist es verboten?
Der Gehweg wird (so gut es geht) vom Schnee frei gehalten. Doch wenn Auto´s dort langfahren ist es schwierig. Dennnoch ist genügend Platz für den Fußgänger (auch RUTSCHFREI).
Auf Antworten bin ich gespannt und Vielen Dank schonmal und ein schönes Schneewochenende und 4.Advent!
Es tut mir leid, ich kann nicht helfen. Trotzdem frohe Weihnachten! Karin
Hallo,
Gehweg heißt Gehweg und nicht Fahrweg. In unserer Gemeinde dürfen Gehwege grundsätzlich nicht befahren werden.
Ausnahme: abgesenkter Bordstein!
Abgesenkte Bordsteine gibt es bei uns nur an den Auffahrten zu den Grundstücken.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der gesamte Gehweg abgesenkt ist. Klarheit gibt dann nur die Satzung der Gemeinde.
Gruß
Thomas