Abgesenkter Bordstein

Moin!

Ich habe mal eine Frage zum „abgesenkten Bordstein“.

Folgender Fall: bei uns im Ort ist in allen Wohngebieten (Ort mit 8000 Einwohnern), also außer an den Hauptverkehrsadern, 30-er Zone ohne besonders gekennzeichneten Vorfahrtsschildern, also rechts vor links.
Nun ist mir eine Straße bekannt, an der zwei weitere Straßen liegen. Diese Straßen sind mit Kopfstein bepflasterte Sackgassen, die andere Straße ist geteert. An der geteerten Straße ist an der Seite der Sackgassen ein Seitenstreifen mit durchgehendem Bordstein und einer Höhe von circa 5 cm, wo hinter Bordstein und vor Fußgängerweg Autos längs zur geteerten Straße parken können. Fußgängerweg und Parkstreifen sind meines Erachtens nur durch unterschiedlich Beplasterung getrennt, also nicht durch einen zweiten Bordstein.
Der Fall wäre eigentlich ganz klar: ich auf der geteerten Straße, rechts auf der geplasterten Straße ebenfalls ein Auto. Ich habe Vorfahrt, weil Bordstein. ABER: auf meiner Straße ist nun ein weißer, gestrichelter Streifen, wie man ihn hinweisgebend auf die Vorfahrtsituation von einer normalen Rechts-vor-links-Straße kennt.

Die goldene Frage: wer hat jetzt Vorfahrt?

Mein Fahrlehrer meinte vor drei Jahren schon, dass eigentlich ich Vorfahrt hätte und die Straßenbauer sich da gewaltig geirrt haben.

Gruß
Steffen Middendorf

Juhu!

Ich schlage mich auf die Seite des Fahrlehrers.

Juhu!

Ich schlage mich auf die Seite des Fahrlehrers.

Rechtshinweise? :smile:

Muss ja watt vorzeigen können, wenn ich das unserem Dorfpolizisten und Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat moniere.

Juhu!

Ich schlage mich auf die Seite des Fahrlehrers.

Rechtshinweise? :smile:

Stehen in der StVO

Muss ja watt vorzeigen können, wenn ich das unserem
Dorfpolizisten und Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat
moniere.

Zeig ihm die Stelle in der StVO über abgesenkte Bordsteine und lass Dir im Gegenzug von ihm die Passagen in der StVO über die Rechtswirksamkeit gestrichelter Querlinien zeigen.