Abgetretene Lebensversicherung

Ich habe die an eine Bank abgetretene lv meines Ex-Mannes als VN übernommen. Die seinerzeit von der Bank angeforderte Abtretung von mir als neuen VN habe ich nicht unterschrieben. Nunmehr ist mein Ex-Mann gestorben, die lv wird von der bank angefordert. ist dies rechtens?? Gibt es Urteile darüber?

Für rasche Antwort danke ich im Voraus.

Hallo

das sind doch alles Einzelfälle, die zu würdigen sind.

Wenn eine wirksame Abtretung besteht, dann berührt dies nicht die VN Stellung.

Klären Sie das bitte mit der Versicherung ab.Als VN erhalten sie alle Auskünfte bzw. lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass und warum an die Bank geleistet werden soll.

Damit gehen Sie zu Ihrem Anwalt, wenn noch Fragen bestehen.

Aufgrund Ihre Angaben ist eine Beantwortung so nicht möglich

gruß
jt

www.tuerk-versicherungen.de

Die Rechte aus einer Lebensversicherung liegen im Falle einer Abtretung (an eine Bank) ausschließlich und vollkommen bei der Bank. OHne die Zustimmung der Bank kann der VN nicht geändert werden. Es reicht nicht aus, dem Versicherer anzuzeigen wer neuer VN werden soll. Selbst eine solche Erklärung auf einem Formular des Versicherers ändert hieran nichts.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass Sie überhaupt nicht VN geworden sind. Deshalb kann die Bank über die Leistung verfügen.

Liegt allerdings (was ich nur einmal erlebt habe, weil eine wieder in den Schlagzeilen stehende Bank kein Fachpersonal mehr hatte) das Einverständnis der Bank IHNEN + dem Versicherer (beachte UND) dann hat die Bank ausgespielt. Aber daran glaube ich nicht.

Hallo,

es ist egal, wie Sie sich verhalten.
Die LV war sicher zur Absicherung eines Kredits gedacht.

Wenn Sie das Erbe Ihres Mannes antreten und das Geld anfordern, müssen Sie trotzdem die Schulden bei der Bank bezahlen.
Wenn die Bank zuerst das Geld bekommt, muss diese Ihnen die Summe, die nach dem Ablösen des Kredits übrig bleibt, zukommen lassen.
Es bleibt Ihnen in beiden Fällen der Rest, der von der Lebensversicherung übrig bleibt und in beiden Fällen ist der Kredit getilgt.

Mit freundlichen Grüßen

J. Schnitzler

Ich habe ein Schreiben der Bank, in welchem steht:

„für die an uns abgetretene LV hat sich der VN geändert. Aus diesm Grund benötigen wir neue Sicherheitenverträge. Als Anlage haben wir Ihnen die entsprechend abgeänderten Abtretungsverträge beigefügt. Bitte senden Sie uns die Formulare vollständig unterzeichnet zurück.“

Dies habe ich nicht gemacht.

Anwalt fragen

Gruß
Dennis

wenn ein Vertrag an eine Bank abgetreten ist heißt das das ein Kredit besteht für den die LV als SIcherung dient. Wenn sie in den Vertrag eingetreten sind heißt das nur das sie die Pflichten /Rechte übernommen haben.Da ihrem ex die LV nicht gehörte sondern diese belehnt war haben sie damit auch diese Las übernommen auch wenn sie es nicht explizit unterschrieben haben. DIe Bank darf sich daher in der Höhe des ausständigen Kredites bedienen. Falls noch ein Rest übrigbleibt könnten sie diesen bekommen allerdings auch nur dann wenn im BEZUGSRECHT entweder der Überbringer oder der VN angegeben ist. Den das Recht auf die Leistung hat ausschließlich der Bezugsberechtigte (in dem Fall die Bank bis zur Höhe der Verpfändung/Vinkulierung). Eventuell könnte ein übriger Rest auch in die Erbmasse oder einem ausdrücklich benannten Erben zufallen. Der VN ist nur derjenige der die Plicht hat die Prämien zu entrichten.

Liebe Grüße
Martina

Die Rechte aus einer Lebensversicherung liegen im Falle einer
Abtretung (an eine Bank) ausschließlich und vollkommen bei der
Bank. OHne die Zustimmung der Bank kann der VN nicht geändert - Es gibt einen Nachtrag zur LV, in welchem ich als VN stehe.
werden. Es reicht nicht aus, dem Versicherer anzuzeigen wer
neuer VN werden soll. Selbst eine solche Erklärung auf einem
Formular des Versicherers ändert hieran nichts.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass Sie überhaupt nicht VN
geworden sind. Deshalb kann die Bank über die Leistung
verfügen.

Liegt allerdings (was ich nur einmal erlebt habe, weil eine
wieder in den Schlagzeilen stehende Bank kein Fachpersonal
mehr hatte) das Einverständnis der Bank IHNEN + dem
Versicherer (beachte UND) dann hat die Bank ausgespielt. Aber
daran glaube ich nicht.

Ich habe ein Schreiben der Bank, in welchem steht:

„für die an uns abgetretene LV hat sich der VN geändert. Aus diesm Grund benötigen wir neue Sicherheitenverträge. Als Anlage haben wir Ihnen die entsprechend abgeänderten Abtretungsverträge beigefügt. Bitte senden Sie uns die Formulare vollständig unterzeichnet zurück.“

Dies habe ich nicht gemacht.

Da Sie nicht unterschrieben haben, gibt es keine neuen Sicherheitenvertrag. Dieses haben Sie verweigert - somit ist davon auszugehen, dass die „Bank“ der VN-Änderung nicht zugestimmt hat. (Zur Erinnerung: die Bank hat alle Rechte alleine inne).

Also die Versicherung anschreiben und anfragen, ob die VN-Änderung durchgeführt wurde (vermutlich aber nicht, denn dann hätten Sie eine Bestätigung). Mit Bestätigung (Inhalt sinngemäß: „… damit sind Sie der neue Rechtgsinhaber…:“) hatte der VR an Sie auszuzahlen.

Aber solchen Fehler habe ich nur in einem von über 10.000 Fällen erlebt

Weitere Infos vorhanden? Dann noch mal schreiben

Ich habe ein Schreiben von der LV:

zum 01.06.2007 haben wir Ihren Vertrag geändert. Den geänderten Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem beigefügten Nachtrag. Anliegend war der Original Versicherungsschein Nachtrag, gültig ab 01.06.2007.

Eine Satz mit… Rechtsinhaber" steht nicht drin.

Die Bank hat den VN-Wechsel angenommen, heißt es doch:
„für die an uns abgetretene LV hat sich der VN geändert“

Nein, der Satz (…hat sich geändert…) ist nicht bindend.

Man muss erkennen, dass hier ein Dreigestirn am werkeln ist:

  1. Der Versicherer
  2. Der Rechtsinhaben (Bank)
  3. Sie als vakanter neuer VN

Die Leistung erbringt 1. Der zahlt nur an den, der seiner Meinung nach Rechtsinhaber (ohne Ihre Nachfrage bei 1 also an 2.). Deshalb kann diese Rechtsfrage nur eine Anfrage an 1 (durch Sie) Klarheit geben, Eine Erklärung ist für den 1 immer dann „absolut ungültig“, wenn eine Änderung nicht vom bisherigen Rechtsinhaber (2) angezeigt wurde.

Dieses BGH Urteil (hier umgedeutet) ist erfolgt, weil früher die verschuldeten VN aufgrund falscher Beratung (Anwälte) die VN Eigenschaft geändert haben (oft auf Ehepartner oder Kinder). Das kann ja natürlich nicht sein.

Wenn die ANtwort des VR (1) positiv (ja Sie VN) dann haben Sie Anspruch auf Leistung, es sei denn, SIe haben bei der Übernahme von der Abtretung gewußt. Aber das kann 1 ihnen wohl kaum nachweisen - und ist höchstrichterlich so nicht bestätigt, also meine Rechtsansicht.

Wenn Antwort negativ, so können Sie einen Fachanwalt (Versicherungsrecht oder Schuldrecht) konsultieren, ob aus der Auskunft der Bank (…VN geändert…) eine Rechtsposition für Sie erwächst. Könnte man meinen, aber nur wenn Sie z.B. aufgrund dieser Auskunft nachvollziehbar eine Investion getätigt haben - insbesondere Leistung an alten VN. Aaaaber ich sage gleich: nur ein gewiefter Anwalt könnte dem folgen und dies dem Gericht plausibel machen.

Wenn es um unter 10.000 € geht, ist Prozeß eher sinnlos, weil kaum zu gewinnen

Fazit: nur Auskunft VR gibt Klarheit

Hallo atir71,

Ihre Frage ist sehr komplex und mit den wenigen hier genannten Daten nicht zu beantworten. Wichtig ist vor allem die genaue zeitliche Abfolge der Geschehnisse. Zudem spielt sowohl Erb- als auch Familienrecht hier eine bedeutende Rolle. Insofern bedarf es einer detaillierten rechtlichen Prüfung und Beurteilung.

Leider können wir Ihnen daher Ihre Frage hier nicht beantworten. Unser Tipp: Ganz schnell zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens gehen. Die Erstberatung machen viele Rechtsanwälte kostenlos oder für eine minimale Gebühr von 50 Euro.

Mit besten Grüßen
proConcept AG

Hallo,

ich kann nur soviel sagen, dass die Versicherung die Bank hätte informieren müssen, dass eine Abtretung vorliegt und ein neuer VN den Vertrag übernimmt.
Ich denke die Bank kann von Dir kein Geld fordern, da Du rechtlich Inhaber der Police bist, jedoch keine Abtretung unterschrieben hat. Die Schuld liegt bei der Versicherung, da sie einen Vertrag übertragen hat der abgetreten war.
Soll die Bank sich an die Versicherung halten und nicht an Dich.
Ich würde einen Anwalt einschalten.
Gruß
Franjo

ich denke ich bin hier zu spät.

beste grüße und viel erfolg
chris

Wenn die LV an die Bank abgetreten ist, so gehört die Zahlung aus der LV der Bank. So die Gesetzeslage. Wenn dann alle Verbindlichkeiten bezahlt sind wird die Bank den Überschuss an Sie auszahlen.
Ja, die Anforderung der LV durch die Bank ist korrekt, da ja abgetreten wurde.