Abgezogene Lohnsteuer auf steuerfreie Nachtzuschläge wie zurückholen?

Hallo zusammen,
folgender Fall: Ich habe Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit erhalten. Mein Arbeitgeber hat mir davon Lohnsteuer abgezogen (warum auch immer; eine Diskussion hat nichts gebracht), obwohl die Zuschläge eigentlich als steuerfrei hätte deklariert werden müssen. Eine Diskussion hat nicht gebracht. Ich soll mir die abgezogenen Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückholen, wurde mir gesagt. Leider weiß ich nicht in welchem Vordruck ich das deklarieren soll. Die Software-Nutzung mit wiso-Sparbuch hat mir leider auch nicht weitergeholfen.

Könnt ihr mir helfen? Wisst ihr in welchem Vordruck/Zeile ich die Zuschläge als steuerfrei vermerken kann. Aktuell rechnet mir die Software die Zuschläge als „normales“ Einkommen an, was ja definitiv falsch ist oder muss der Arbeitgeber doch aktiv werden und die Lohnsteuervoranmeldung korrigieren?

Danke.

Hierfür gibt es keine sinnvolle Eintragungszeile in der Steuererklärung.

Am einfachsten ist es, wenn du in einem Anschreiben erklärst, dass dein Arbeitgeber versehentlich Nachtzuschläge in Höhe von X Euro steuerpflichtig ausgezahlt hast, und darum bittest, dein steuerpflichtiges Brutto laut Lohnsteuerkarte um den Betrag X zu mindern. Natürlich musst du diesem Anschreiben eine Bestätigung deines Arbeitgebers beifügen, wo der Sachverhalt bestätigt wird.

Beste Grüße aus Berlin

Hallo MinervaX,

bis zu einer bestimmten Höhe sind die Zuschläge für
Nachtarbeit steuer- und sozalversicherungsfrei gemäß
§ 3 b EStG.
Die Rückzahlung der einbehaltenen Beträge kann erfolgen:

  1. Über die Rückrechnung des Arbeitgebers mit den Lohn-
    zahlungen des kommenden Monats.
  2. Mit einem schriftlichen Antrag beim jeweiligen
    Finanzamt mit entsprechender Erläuterung des
    Grundes, sowie einer Aufrechnung. Es gibt tat-
    sächlich wie es aussieht kein entsprechendes
    Formular. Das FA hat so einen Fall nicht einge-
    plant.

Grüße Tilgba

Hi MinervaX,

nach § 3 EStG KANN der Arbeitgeber die Zuschläge steuerfrei zahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Er muss aber nicht. Ich denke aber, dass hier pauschale Lohnsteuer auf dich abgewälzt wurde.

Du hast von deinem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung erhalten. Darauf sind auch die abgeführten Steuern und Sozialversicherungen aufgeführt. Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf deine Einkommensteuerschuld. Somit ist dies nur bei deiner Lohnsteuererklärung anzugeben.

Gruß Evelyn

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo,

im den Formularen ist hierzu keine Stelle vorgesehen.
D. h. dies müssen Sie mittels einer Notiz die Sie der Erklärung beilgen ( oder am besten selbst mit dem Sachbearbeiter beim FA reden ) beantragen.
D. h. natürlich, dass Sie diesen Vorgang mittels Belege entsprechen glaubhaft machen können.

Gruß
Wolf

Hallo, wenn das stimmt was du mir hier schreibs kann ich nur sagen, das mit deinem Arbeitgeber etwas nicht stimmt. Sein Verhalten ist Dummheit oder !!!".
Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung zu fertigen. Wenn er das nicht macht verstößt er gegen div. Gesetze (zivil und auch steuerrechtlich). Die Verweigerung kann ich nur so deuten, das er nicht in der Lage ist eine Lohnabrechnung mit Sonntags- und Nachtzuschläge zu fertigen. Dummheit schützt aber in Deutschland nicht vor Strafe. Über den Lohnsteuerjahresausgleich kannst du dieses Problem nicht lösen. Das ist übrigens die zweite Dummheit deines Arbeitgebers.
Mein Vorschlag, nur noch tagsüber arbeiten und nachts arbeitet der Chef. Dann lernt er auch die Abrechnung kennen.
mfg
mb

Hallo,

ich würde sagen der Arbeitgeber muß dies korrigieren. Da diese Zuschläge nicht als Werbungskosten gelten. Die Zuschläge sind aber nur zu einem bestimmten Prozentsatz steuerfrei. Falls der Arbeitgeber mehr bezahlt muß die Differenz normal versteuer werden. Wenn der Arbeitgeber sich immer noch weigert die Abrechnung zu korrigieren würde ich eine Bescheinigung von ihm verlangen auf der er die Zuschlagstunden bescheinigt (tabellarisch mit Datum und Uhrzeit) und versuchen diese bei den Werbungskosten unter sonstige Ausgaben (Wiso-Sparbuch) angeben. Was tun muß der Arbeitgeber auf jeden Fall.

Mfg
Catrin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sollten die Zuschläge tatsächlich steuerfrei sein (dazu später) muss der AG das in der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend ausweisen, sonst hast Du keine Chance die darauf gezahlte Lohnsteuer über die Est-Erklärung zurück zu kriegen. Wiegert sich Dein AG eine berichtigte Erklärung auszustellen, erkläre ihm, dass Du Dich an das Finanzamt wenden wirst, da er offensichtlich falsche Lohnsteuermeldungen abgibt und das FA dort prüfen soll.
Zur Steurfreiheit: ist etwas kompliziert. Diese Zuschläge sind nur steuerfrei, wenn sie neben dem Grundlohn gezahlt werden und der maßgebende Stundengrundlohn 50 EUR nicht übersteigt. Die Berechnung des maßgeblichen Std.grundlohnes ist nicht so einfach. Hierzu lese bitte:
http://www.haufe.de/finance/topIssueDetails?view=the…
(Falls Link nicht funktioniert: haufe.de/finance und Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge als Thema suchen. Achtung, ich bin kein Lohnprofi - die Beurteilung der Steuerfreiheit ist nicht mein Metier. Zurück gibt es die Lohnsteuer ganz sicher aber nur, wenn Du die richtige Bescheinigung hast.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Voraussetzung für den ganzen Fall ist natürlich, dass absolut sichergestellt ist, dass die Zuschläge auch steuerfrei sind, dies ist nicht zwingend so.
Gehen wir aber mal davon aus.

Also: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine korrekte Lohnabrechnung zu erstellen, das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Um ggf. die Lohnsteuer über die ESt-Erklärung erstattet zu bekommen, bräuchte man einen Nachweis vom Arbeitgeber, wann für welchen Lohn gearbeitet wurde.
Bei diesem Aufwand könnte dein Arbeitgeber auch gleich seine LSt korrigieren, das hätte wohl mehr Sinn.

Solltest du tatsächlich die LSt über deine Erklärung mithilfe der Nachweise erstatten lassen wollen, kann ich dir leider gar nicht genau sagen, wo so etwas einzutragen wäre. Allerdings würde es in diesem Fall auch ausreichen, die Arbeitsnachweise mit einzureichen und den Fall kurz zu schildern, den Rest macht dann der Sachbearbeiter beim FA, so sollte es zumindest sein.

Dein Recht auf korrekte Gehaltsabrechnung und Bezahlung könntest du auch einklagen, fraglich ist nur, wie nett anschließend das Arbeitsverhältnis ist.
Den Arbeitgeber möchte ich jedenfalls nicht mit dir tauschen, sowas idiotisches!

Sofern du komplett andere Falllösungen bekommen hast, bitte ich dich um eine kurze Rückmeldung.

HALLO BIN LEIDER IN EILE DA URLAUSFLUG KURZRFRITIG ANSTEHT. ABER… LASS DIR DEN TEIL DES BRUTTOS FÜR DIESE NACHARBEIT MIT DER EINBEHALTENDEN LOHNSTUER
VOM AG BESCHEINIGEN UND FÜGE SIE DER EST-ERKLÄRUNG BEI.
ALLES ANDERE ERGIBT SICH VON SELBST BEI DER BERECHNUNG#SEITESN DES FINANZAMTES.

ANSONSEN WARTE BIS ZUM CA. 25. 6. DANN KANN ICH NOCH MAL PRÄZUISE DARAUF EINGEHEN. ANSONSTEN KOMMST DU ABER
MIT SICHERHEIT BEI EINR SOLCHEN BESCHEINIGUNG WEITER.

GRUSS HELMJT

versuch es mal mit Lohnersatzleistungen.

Gruß Hendrik

hallo,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen.

viele grüße
maria

Also ich würde mit allen Lohnabrechnungen, aus denen die Zuschläge ersichtlich sind, zum Finanzamt gehen und das persönlich regeln. Die Finanzämter sind zur Auskunft verpflichtet. Viel Erfolg.

Hallo Minerva,

beim Einloggen in wer-weiss-was - entdeckte ich einen Hinweis, dass ich auf eine Frage nicht geantwortet habe. In diesem Jahr habe ich bisher mindestens 7 Anfragen beantwortet, die ltzte Anfanf dieser Woche. Ich pflege alle Fragen sofort, spätestens am nächsten Tag zu beantworten. Warum mir Deine Frage entgangen ist, kann ich hute nicht mehr nachvollziehen. Ich bitte Dich aber um Entschuldigung für meine Nichtbeantwortung. Zwischenzeitlich wurde Dir sicherlich von anderer Seite die Problemlösung aufgezeigt. Trotzdem war mir daran gelegen, mein Verhalten zu entschuldigen. Aus irgendeinem nichz mehr nachvollziehbaren Grund habe ich Deine Anfrage sceinbar übersehen. Sorry!!

Alles Gute für`Dich

Wilhelm