Abgleich der Personalien

Hallo,

im Rahmen der Kontaktverfolgung in Coronazeiten müssen Gastwirte und Veranstalter ja die Kontaktdaten von Gästen und Besuchern erfassen und ggf. einen Sitzplan erstellen.

Jetzt liest man ja immer wieder Berichte, dass Leute da Fantasienamen u.ä. eintragen. Der Gastwirt/ Veranstalter bekommt dann ggf. einen auf den Deckel, weil er die Daten nicht kontrolliert hat.

Aber wie kann er die Daten kontrollieren? Darf/ muss er sich von allen Gästen/ Besuchern den Personalausweis zeigen lassen?

Viele Veranstalter machen das so, warum die Restaurants nicht?

Gruß

Klaus

Ganz einfach, weil sie noch keinen auf den Deckel bekommen haben. :smiley:
Es ist Mehrarbeit und wenn keiner kontrolliert schiebt man es beiseite.
Die allgemeine Ignoranz eben.

Die Leute, die falsche Angaben machen, schneiden sich ja im Ernstfall ins eigene Fleisch. Wie doof muss man sein?! Aber das ist ein anderes Thema.

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In div. andern Foren lese ich immer, dass außer öffentlichen Stellen (Polizei, Odnungsamt) und ein paar weiteren (u.a. Banken) niemand den Personalausweis kontrollieren darf. Stimmt das so?

Dann würden sich ja seit Jahren sämtliche Großveranstalter illegal verhalten, wenn sie auf die Tickets schreiben: „Einlass nur, wenn Ticketinhaber und Personalauswiesinhaber übereinstimmen“.

Auch jetzt schreiben viele Veranstalter in ihre Corona-Schutzkonzepte: „Ihre Daten werden beim Einlass mit dem Personalaufweis abgeglichen. Ohne Ausweis erfolgt kein Einlass“.

Tja, dann kommt eben keiner rein. Hausrecht.

Ich lese in diversen Foren auch gelegentlich dass die Leute behaupten, für sie gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht, sondern irgendwelche älteren.

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Nö.
Beispiel Autovermietung, Handyvertrag , Kontoeröffnung …

Und der Wirt übt sein Hausrecht aus (und hier übernimmt er noch behördliche Auflagen ,eben die Gästelisten), also dürfte der den Ausweis verlangen oder den Gast einfach nicht zulassen.

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Warum sollte das so sein? Der Unterschied zwischen einer behördlichen Kontrolle und einer Kontrolle auf Festivals liegt doch auf der Hand: Im ersteren Fall kann eine gesetzliche oder auf Gesetz beruhende Pflicht oder Obliegenheit bestehen, den Ausweis zu zeigen, im zweiten steht es der betroffenen Person frei, ihren Ausweis vorzuzeigen oder nicht. Eine Pflicht oder Obliegenheit kann dann nur vertraglich und somit freiwillig begründet werden.

Es gibt viele gute Gruende keine korrekten Angaben zu machen - denn es geht nun mal niemanden etwas an.

Das Problem ist, dass der Datenschutz nicht gewaehrleistet ist, dass heisst andere Gaeste koennen problemlos Einsicht erhalten…

Moechtest Du, dass Dein Chef oder Sachbearbeiter vom Arbeitsamt erfahert dass Du im Resaturant XYZ mit PErson YYY essen warst?

Sicherlich nicht - und daher ist es abzulehnen. Wuerde es anonymisierte wie bei der Corona-App geschehen, dann waere es etwas anderes. Oder wenn die Daten nur fuer das Gesundheitsamt einsehbar waeren.

Die Kontaktnachverfolgung ist wichtig und richtig, aber der Datenschutz sollte eben auch gewaehrleistet sein.

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Das war aber nicht die Ausgangsfrage.
Wie der Datenschutz zu gewährleisten ist, das ist ein anderes Problem.
Eine Gästeliste mit Einsicht für alle ist da sicher nicht der richtige Weg.

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Du möchtest also das rechtlich nicht korrekte Vorgehen des „anderen“ mit einem nicht rechtlich korrektem Vorgehen deinerseits begeben?

Wenn diese Unzulänglichkeit besteht, so kann man das konkret ansprechen. Notfalls geht man halt wieder und sucht stattdessen einen Mitbewerber auf, der das vernünftig macht.

Ich jedenfalls finde eine Lösung mit Zetteln (pro Besucher ein Separater) besser als eine App. Eine App für sich isoliert betrachtet kann noch so datenschutzfreundlich sein … solange irgendwelche schlecht deinstallierbare andere Apps u. ä. zum ausspionieren durch die Smarphone-Hersteller aufgezwungen werden, ist der Datenschutz am Ende doch nicht gegeben. Deswegen ist bei mir auch nicht die Corona-App installiert.

Wenn die Datenschutz-Gesetzgebung hier echte Sicherheit schaffen würde, hätte ich nichts gegen eine in die Corona-App integrierte Möglichkeit, z. B. einen im Laden angebrachten QR-Code zu scannen.

Datenschutzfreundlich wäre es, wenn bei Kartenzahlung im Falle ein Corona-Vorfalls diese Daten genutzt werden. Die Nutzer sind verifiziert, es gibt keine zusätzliche Erfassung, Verwahrfristen sind schon ausreichend, sogar die Abgrenzung auf das bestimmt Geschäft ist als Auswertung schon aus abrechnungstechnischen Gründen vorhanden. Bei der Gastronomie geht aus dem MwSt-Satz hervor, ob vor Ort verzerrt wurde oder etwas nur mitgenommen wurde. Nur wer nicht per Karte zahlt, müsse sich noch manuell „registrieren“.

Kurioserweise ist das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich …

Hallo,
ich rege mich darüber schon lange nicht mehr auf. Ich habe so ziemlich alle Varianten dieser „Datenerfassung“ persönlich erlebt. Von der vorbildlich gestaltetet Einzelerfassung, über die Liste, einen „Schmierzettel zur freien Ausfüllung“ bis hin zur „Nichterfassung“ (das brauchen wir hier nicht).
Ich habe immer alles ausgefüllt und die Restaurants, die verzichtet haben eben nicht mehr aufgesucht. Mir war von Anfang an klar gewesen, dass hier der Datenschutz sehr stark unter Druck geraten wird. Vor allen Dingen, dass es die dummen Menschen gibt, die falsche Namen und Adressen eintragen (Donald Duck usw.), schade, dass es zu wenig Kontrolle durch die Wirte/innen gibt und zu wenig Lokalverweise.
Gruss
Czauderna

Nutzt halt nur nichts. Interessiert nämlich keinen.
https://lite.qwant.com/?q=polizei+corona+listen

Nur weil es Fälle gibt, in denen das jemanden nicht interessiert, bedeutet das noch lange nicht, dass es keinen interessiert.

Ich praktiziere es so, wie von mir beschrieben. Entweder der Unternehmer findet eine Lösung oder ich gehe. Bisher ist immer Ersteres passiert. Notfalls verzichte ich halt aufs konsumieren. War aber bisher nicht nötig.

Inzwischen gibt es bei uns in der Stadt aber nur noch kleinere Einzelhändler mit Samnellisten … ich war wohl nicht der einige, der was sagt. Spätestens wenn Umsatz gefährdet ist, reagieren auch die Unternehmen.

Eine Lösung, bei der die Polizei keine Zugriff hat? Zum Beispiel wie dieser Fall:

Heutzutage bin ich echt froh, wie sehr mein Deutschlehrer „wahre den Kontext“ und die damit verbundene Aufmerksamkeit für den Argumentationsverlauf eingebleut hat.

… es geht um die handschriftlich Besucher-Registrierung.

So nebenbei sind solche Datenpannen eher was für den Landes-Datenschutzbeauftragten und durch einen durchschnittlichen Bürger nicht wirklich zu verifizieren. Es gibt genug Beispiele in den letzten Monaten, dass hier tatsächlich sanktioniert wird, wenn der Betreiber seiner Pflicht nicht nachkommt.

BTW: Nimmst Du am Affilate-Programm des Hamburger Abendblatt teil oder warum präsentierst Du einen Link, bei dem man außer der Überschrift nichts zu lesen bekommt, wenn man nicht zahlt?

Nö. Es geht im Thread um den Datenschutz bei der Eintragung ganz allgemein, die Einschränkung hast allein du gemacht.

Oh, sorry. Ich habe keinerlei Abo, habe das über die Quant-Suchmaschine gefunden und mit Adblocker uBlock unter Firefox keinerlei Probleme, den Artikel zu lesen.

Es geht um den Kontext der Aussage. Und die bezieht sich ganz klar auf die handschriftliche Registrierung.

Du solltest übrigens nochmal die Fragestellung lesen, wenn Du das Thema der Frage ins Spiel bringen möchtest. Deswegen ist hier für mich EOT. Solche Meta-Diskussionen sind nur eines … überflüssig.

Tja. Mein Kontext war halt ein anderer. Nämlich der des ganzen Threads.

Btw., darauf, dass die Polizei die Listen misbraucht, bist du leider nicht eingegangen. Dabei ist das doch das zentrale Thema im Thread - nämlich überhaupt der Anlass desselben.