Abgleich Fahrtenschreiber & Stundenzetteln

Hallo WWW Gemeinde.

Dürfen die Daten eines elektronischen Fahrtenschreibers, zum Beispiel der Fahrerkarte eines Kundendienstmonteures, von der Firma dazu benützt werden um einen Abgleich zwischen seinen eigenen Stundenaufschreibungen und den laut Fahrtenschreiber erbrachten Stunden herzustellen?
Es wurde einem Kundendienstmonteur unserer Firma fristlos gekündigt nachdem ein solcher Abgleich (erstmalig) stattgefunden hatte. Dabei hatte sich herausgestellt das er offenbar mehr Arbeitsstunden aufgeschrieben hatte als wie an Hand der Daten des Fahrtenschreibers festzustellen waren.
Ich vermeine mich zu erinnern irgendwo gelesen zu haben, das ein solcher Abgleich aus Datenschutzgründen nicht erlaubt wäre??

Ich vermeine mich zu erinnern irgendwo gelesen zu haben, das

ein solcher Abgleich aus Datenschutzgründen nicht erlaubt
wäre??

Ich vermeine: du irrst.

Gruss Ivo

Hallo,

der AG hat im Rahmen des Direktionsrechts grundsätzlich Zugriff auf alle Daten, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses anfallen und darf diese verwerten. Ausnahmen gibt es nur eng begrenzt, z. B. durch das Post-/Fernmeldegeheimnis.
Eingegrenzt werden (aber nicht komplett aufgehoben) kann dieses Recht nur in Betrieben, in denen es einen Betriebsrat gibt mit Hilfe des BetrVG, z. B. den §§ 87 Abs. 1 Nr.1 oder 87 Abs. 1 Nr. 6

&Tschüß

Wolfgang