Abgleich Ust.Id.Nr.?

Hallo liebe Mitnutzer,

ich hätte da jetzt mal eine Frage:

Ich arbeite in einem Großhandelsunternehmen und wir verkaufen unsere Produkte manchmal auch z.B. nach Österreich. Um nun Steuerfrei liefern zu können, muss der Warenempfänger uns seine Ust.Id.Nr. angeben, stimmt es tatsächlich, dass ich diese Nummer jedesmal wieder abgleichen muss? Ich meine, ich habe täglich nicht viele Bestellung ins Ausland, irgendwie kann ich mir aber nicht vorstellen, dass große Unternehmen tatsächlich für jeden Kunden jedesmal so viel Aufwand betreiben. Wir machen die Abgleiche online und es ist doch schon etwas aufwendig, bis man die Daten alle so zusammen hat und das dann jedesmal wieder erscheint mir wie eine ABM. Da sich hier aber niemand so recht auskennt hoffe ich ihr könntet mir eventuell weiterhelfen.
Vielen, vielen Dank schon mal!

Servus,

man kann die Abfrage relativ leicht automatisieren.

Manuell dauert sie alles in allem etwa zwei Minuten (falls Papier im Drucker ist).

Zur Frage: Ja, der Versender muß den Nachweis für die USt-Befreiung in jedem einzelnen Fall führen - § 6a Abs. 3 UStG.

Und zum Thema „ABM“: Unangenehmerweise war der einzige Fall in meinen Fingern, in dem ein Unternehmer (aus Spanien) eine nicht mehr gültige ID-Nummer präsentiert hat, ausgerechnet ein Verkauf gegen Barzahlung auf einer Messe, ohne Chance auf Korrektur. Nu, in der ZM hab ich ein kleines bissel gelogen, und bei der USt-Außenprüfung war der Prüfer so beeindruckt von der mustergültigen Dokumentation aller anderen Fälle, daß er den einen mit der Spanierin im Eifer des Gefechts grade überblättert hat.

Ich bekenne reumütig, damit den Auslöser für die nicht nur europäische Wirtschaftskrise einige Jahre später gegeben zu haben.

Schöne Grüße

MM

Hi,

gerade in den letzten Wochen habe ich mich mit diesem Thema etwas intensiver beschäftigt und NEIN, der Rechnungsemfpänger ist nicht verpflichtet, die UST-ID-Nr zu prüfen. Er muss lediglich prüfen, ob die Nummer auf der Rechnung ist oder nicht.

Es ist natürlich logisch, dass ich bei Erhalt der 2. Rechnung des gleichen Ausstellers die Nummer mit der vorherigen abgleiche. Erst wenn hierbei Differenzen festgestellt werden, muss der Empfänger nähere Recherchen aufnehmen.

Gruss