ich habe ein Problem mit dem Gewerberecht.
Wir wollen in unserem Restauraunt einen geschlossenen Kamin mit externer Aussenluftversorgung aufbauen lassen. Da es im deutschen Staat für alles Vorschriften gibt ist meine Frage hierzu, ob es auch für die Absicherung gegen Berühren des Kamines eine Vorschrift gibt. Damit meine ich, ob zum Beispiel ein „Zaun“ um den Kamin errichtet werden muss um zu verhindern, dass Kinder diesen berühren und sich verbrennen. Unser Heizungsbauer meinte, dass die Front des Kamins so heiß werden kann, dass man sich Verbrennungen zuziehen kann.
Nach intensiver Recherche im Internet bin ich leider genau so schlau wie zuvor.
Könnt ihr mir sagen wie die Vorschriften hierzu sind und noch wichtiger ist, wie die Verordnung/ das Gesetz lautet. Ich brauche den Verweis auf ein amtliches Dokument, nicht nur eine Vermutung!
Hallo,
gibt es eigentlich nicht. Die Auflagen schwanken aber zwischen den Bundesländern. Frag doch einfach deinen Bezirksschornsteinfeger der muss es wissen und dir ja auch den Ofen abnehmen.
Normalerweise fällt das in den Zuständigkeitsbereich der Eltern wegen Aufsichtspflicht. Kannst ja noch ein Schild hinmachen. Hoffe ich konnte helfen! Wenn Du sonst noch Fragen hast, die haben mir sehr geholfen, http://www.feuerdepot.de
Hallo zurück, ich habe bei Kollegen recherchiert, jedoch keine befriedigenden Antworten bekommen. Gibt es beim Bauordnungsamt dafür keine Vorschriften ? Die haben mir sogar vorgeschrieben, welches Holt ich fr den Neubau meiner Möbel verwenden musste…
heute wurde mir mitgeteilt, dass ich auf Ihre Frage nicht geantwortet haben soll. Wenn es so ist, tut es mir leid. Wahrscheinlich ist sie mir durchgerutscht. Eigentlich lasse ich niemanden im Regen stehen. Aber vielleicht klappt es das nächste Mal.
LG Katja