Hallo ihr,
und mal wieder einen Fall aus der Praxis:
Sagen wir mal, ein Krankenpflegedienst will eine ältere Dame mit dem Krankentransporter transportieren.
Dazu muss die alte Frau in das Auto gehoben werden. Da keine Trage in der Nähe ist, stellt sich also ein Helfer in den Wagen und zieht, der andere steht draußen und schiebt.
Nunmehr rutscht die Frau dem oberen Helfer etwas aus der Hand und kommt zu Fall. Ein Oberschenkelhalsbruch ist die Folge.
Welche Versicherung muss hier aber leisten?
Ist diese Handlung eher dem Betrieb und somit dem Gefahrenbereich des Fahrzeuges zuzuordnen oder aber ist das Fahrzeug nur ein Mittel zum Zweck und die Gefahr wird eher durch den Beruf ausgeübt und verwirklicht sich erst dabei?
Welche Versicherung ist also leistungspflichtig?
Für die KFZ-Haftpflicht würde Sprechen, dass es dem Einsteigevorgang zuzuordnen ist… aber auch dabei kann zum einen die BHV (PHV) und zum anderen die KFZ-Haftpflicht leisten.
Oder ist es eher ein Beladevorgang? Aber ist die Frau als Sache anzusehen? Und selbst wenn, dann wären ja nur Schäden versichert, die durch die Frau entstehen, aber nicht an der Frau.
Fragen über Fragen…
vielleicht weiß ja einer eine gute Lösung mit Begründung…
-)
Pikantes an der Sache: Der BHV-VR sagt, dafür ist die KFZ-H zuständig und der KFZ-H -VR sagt, das ist eine BHV-Sache 
Gruß
Marco