Abgrenzung der Betriebskosten

Zu einem Mietobjekt gehört ein Nutzungsrecht des Gartens. Der Garten wird von einem Gärtner gepflegt, die Kosten auf die Nutzer des Gartens umgelegt. Zur Gartenpflege gehört nicht nur die regelmäßige Pflege (z.B. Rasen etc.), sondern auch außerordentliche Gartenpflege (z.B. Austausch zu groß gewordener Koniferen etc.).
Das Mietobjekt wird von Mieter A zum 31.05. gekündigt, der neue Mieter B zieht am 01.07. ein.
Die Umlage der Kosten für regelmäßige Gartenpflege ist unstrittig: A trägt 5/12 der Kosten, 1/12 trägt der Vermieter C und 6/12 zahlt der neue Mieter B.
Wie ist es mit den außerordentlichen Gartenarbeiten?
Analog zur regelmäßigen Pflege?
Oder ist das abhängig vom Ausführungszeitpunkt, bzw. wer zu dem Zeitpunkt im Objekt Mieter war?
Kann Mieter A die Zahlung verweigern, wenn die Arbeiten erst nach seinem Auszug erfolgten? Kann Mieter B die Zahlung verweigern, weil er sagt: bei meinem Einzug war die Arbeit bereits durchgeführt, ich zahle nur für Gartenarbeiten ab Mietbeginn?

Herzlichen Dank für Hilfe!

Zu einem Mietobjekt gehört ein Nutzungsrecht des Gartens. Der
Garten wird von einem Gärtner gepflegt, die Kosten auf die
Nutzer des Gartens umgelegt. Zur Gartenpflege gehört nicht nur
die regelmäßige Pflege (z.B. Rasen etc.), sondern auch
außerordentliche Gartenpflege (z.B. Austausch zu groß
gewordener Koniferen etc.).
Das Mietobjekt wird von Mieter A zum 31.05. gekündigt, der
neue Mieter B zieht am 01.07. ein.
Die Umlage der Kosten für regelmäßige Gartenpflege ist
unstrittig: A trägt 5/12 der Kosten, 1/12 trägt der Vermieter
C und 6/12 zahlt der neue Mieter B.

Wie ist es mit den außerordentlichen Gartenarbeiten?
Analog zur regelmäßigen Pflege?

Oder ist das abhängig vom Ausführungszeitpunkt, bzw. wer zu
dem Zeitpunkt im Objekt Mieter war?

Würde ich so sehen,…

Kann Mieter A die Zahlung verweigern, wenn die Arbeiten erst
nach seinem Auszug erfolgten?

Das Mietverhältnis war nach Auszug beendet und folgedessen keine Kosten mehr entstanden,…

Kann Mieter B die Zahlung

verweigern, weil er sagt: bei meinem Einzug war die Arbeit
bereits durchgeführt, ich zahle nur für Gartenarbeiten ab
Mietbeginn?

Richtig, wer übernimmt die Kosten für eine Tätigkeit, welche vor Vertragsbeginn lag?

Also bliebe dies beim Vermieter,…

Schönen Tag noch,…-

Herzlichen Dank für Hilfe!

Oder ist das abhängig vom Ausführungszeitpunkt, bzw. wer zu
dem Zeitpunkt im Objekt Mieter war?

Würde ich so sehen,…

Also ist die Schornsteinfegerrechnung vom Dezember nicht auf den Mieter der im November ausgezogen ist, umzulegen. Hab ich dich da richtig verstanden?

Kann Mieter A die Zahlung verweigern, wenn die Arbeiten erst
nach seinem Auszug erfolgten?

Das Mietverhältnis war nach Auszug beendet und folgedessen
keine Kosten mehr entstanden,…

Also auch den Schornsteinfeger?

Kann Mieter B die Zahlung

verweigern, weil er sagt: bei meinem Einzug war die Arbeit
bereits durchgeführt, ich zahle nur für Gartenarbeiten ab
Mietbeginn?

Richtig, wer übernimmt die Kosten für eine Tätigkeit, welche
vor Vertragsbeginn lag?

Also auch die Versicherungen die im Januar eingezogen wurden?

Also bliebe dies beim Vermieter,…

Toll. Dann ist also jeglicher Mieterwechsel mit einem erheblichen Risiko für den VM verbunden?

Schönen Tag noch,…-

aber Bitte.
Frage noch: Über welches Expertenwissen verfügst du noch so?

So und jetzt wenden wir uns dem zu, für das es auch eine Grundlage gibt:
Nach §1 der Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten die "Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Quelle: http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…

Sämtliche über das Jahr zusammenkommenden Betriebskosten können, wenn es so vereinbart wurde, nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf den Mieter umgelegt werden. Findet ein Mieterwechsel statt, sind die Kosten, wenn nicht nach direktem Verbrauch zuordnungsfähig, zeitanteilig zu verteilen.

vnA

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Wo steht da was vom Schornsteinfeger ???

Aschermittwoch mit Nebenwirkungen,…
keinen Tag noch,…

Also ist die Schornsteinfegerrechnung vom Dezember nicht auf
den Mieter der im November ausgezogen ist, umzulegen. Hab ich
dich da richtig verstanden?

Kann Mieter A die Zahlung verweigern, wenn die Arbeiten erst
nach seinem Auszug erfolgten?

Das Mietverhältnis war nach Auszug beendet und folgedessen
keine Kosten mehr entstanden,…

Also auch den Schornsteinfeger?

Kann Mieter B die Zahlung

verweigern, weil er sagt: bei meinem Einzug war die Arbeit
bereits durchgeführt, ich zahle nur für Gartenarbeiten ab
Mietbeginn?

Du hast jetzt nicht wirklich begriffen was ich geschrieben habe, oder kannst du dich so gut verstellen?

Lass es mich einfach so sagen: Dein Text war absoluter Blödsinn.

vnA

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Hi

Zu einem Mietobjekt gehört ein Nutzungsrecht des Gartens. Der
Garten wird von einem Gärtner gepflegt, die Kosten auf die
Nutzer des Gartens umgelegt. Zur Gartenpflege gehört nicht nur
die regelmäßige Pflege (z.B. Rasen etc.), sondern auch
außerordentliche Gartenpflege (z.B. Austausch zu groß
gewordener Koniferen etc.).
Das Mietobjekt wird von Mieter A zum 31.05. gekündigt, der
neue Mieter B zieht am 01.07. ein.
Die Umlage der Kosten für regelmäßige Gartenpflege ist
unstrittig: A trägt 5/12 der Kosten, 1/12 trägt der Vermieter
C und 6/12 zahlt der neue Mieter B.

Wie ist es mit den außerordentlichen Gartenarbeiten?

Nach Proportz wie zB oben anteilsmäßig beschrieben.

Analog zur regelmäßigen Pflege?

genau, [nicht digital ;-D]

Oder ist das abhängig vom Ausführungszeitpunkt, bzw. wer zu
dem Zeitpunkt im Objekt Mieter war?

Würde ich so sehen,…

Das „ich“ könnte hier gegen die Regeln verstoßen.
siehe:
http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write?Themen…

===> Tipp: Erst durchlesen, verstehen, denken, richtig handeln!
===> nicht: Automatisch - gendankenlos - „Ja“ drücken!!!

Davon mal abgesehen wurde schon von von-nix-Ahnung weiter unten ein Hinweis auf die gesetzliche Regelung eingebracht.

Kann Mieter A die Zahlung verweigern, wenn die Arbeiten erst
nach seinem Auszug erfolgten?

Verweigern, kann man immer, nur muß ggf. die Konsequenzen, sprich die Kosten bei ungerechtfertigter Verweigerung, bezahlt werden. Ärger, Aufwand, Kostenvorauszahlung und Zeitverlust bleib dabei unbeachtet.

Das Mietverhältnis war nach Auszug beendet und folgedessen
keine Kosten mehr entstanden,…

So eine Wohnung möchte ich auch hier haben, die gibt es aber leider nicht hier in unserem Staat. „Vielleicht“ wäre dies bei Buschhütten oder Baumhäusern in den Tropen anders?

Kann Mieter B die Zahlung

verweigern, weil er sagt: bei meinem Einzug war die Arbeit
bereits durchgeführt, ich zahle nur für Gartenarbeiten ab
Mietbeginn?

Sagen kann man in einem Staat mit freier Meinungsäußerung dies immer. Ob einer zuhört, oder ob das Gesagte richtig wäre ist dabei unrelevand.

Richtig, wer übernimmt die Kosten für eine Tätigkeit, welche
vor Vertragsbeginn lag?

Das hängt von die Art der Kosten und der Vertragslage ab.

Also bliebe dies beim Vermieter,…

Das mag zum Teil zutreffen, siehe meinen vorherigen Satz!
Es trifft aber nicht für vereinbarte Nebenkosten für den M zu.

Schönen Tag noch,…-

Schöne Verrichtung beim Dazulernen!

btw:
Wie kommen hier immer mehr Leute darauf, dass dies hier eine Plauderstunde wäre, indem man einfach rote Grütze abliefert, obwohl

  • Wissen - angefragt wurde???

Herzlichen Dank für Hilfe!

Bitte.

vlg MC

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