Hallo,
wir haben gerade eine vermietetes Mehrfamilienhaus mit Denkmalschutzeigenschaft gekauft. Für die anstehenden
Modernisierungen überlegen wir einen Teil der Kosten über die 15%-Grenze im Erhaltungsaufwand sofort steuerlich geltend zu machen. Den anderen größeren Teil wollen wir dann über die normale Denkmalschutzabschreibung über eine Dekade steuerlich geltende machen. Ich sehe aus der Kombination der beiden Abschreibungsarten kein Problem weil beide Möglichkeiten bestehen, weiss allerdings nicht wie das FA das in der Praxis sieht. Nachfragen beim eigenen Steuerberater haben diesen überfordert. Kann jemand mit eigenen Erfahrungen weiterhelfen, wie man sich am besten innerhalb des bestehenden Gesetzesdurcheinander verhalten kann.
Mit bestem Dank